Mit Hurra in die digitale Zukunft
Bericht vom Deutschen Ärztetag
Der diesjährige Ärztetag fand in Freiburg statt und hatte als ein Schwerpunkt-Thema die »Digitalisierung im Gesundheitswesen«. Wulf Dietrich war als Delegierter dort und hat für Gesundheit braucht Politik besonders die Debatte über diesen Schwerpunkt verfolgt.
Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat eine historische Wendung vollzogen: Waren die vergangenen Ärztetage noch äußerst skeptisch und zurückhaltend in der Beurteilung von E-Card und Telematik-Infrastruktur (TI), so zeigte sich der diesjährige Ärztetag in Freiburg plötzlich als Vorreiter der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Er forderte jetzt die schnelle Implementierung der TI in die Regelversorgung: »Der Weg für die Übernahme von weiteren digitalisierten Versorgungsangeboten in die Regelversorgung muss zügig geebnet werden« (Beschluss des Ärztetags).
Von der Kritik der letzten Jahre an elektronischer Gesundheitskarte oder elektronischer PatientInnenakte war kaum noch etwas zu hören. Im Gegenteil: Die vom Gesetzgeber geplante elektronische PatientInnenakte soll möglichst schnell umgesetzt werden. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des § 291a SGB V dienen die elektronische Gesundheitskarte und die mit ihr verknüpften Anwendungen angeblich der Verbesserung der Qualität der PatientInnenversorgung. Diese apodiktische Behauptung wurde nicht in Frage gestellt. Damit hat sich der Ärztetag eindeutig auf die Seite der BefürworterInnen der schnellen und gesetzeskonformen Einführung der E-Card gestellt.
Es wurde in der Diskussion häufig in erschreckender Weise außer acht gelassen, dass die geplanten Maßnahmen der Digitalisierung komplexe Interventionen in die Strukturen des Gesundheitswesens darstellen und damit auch Gefahren für die PatientInnensicherheit mit sich bringen können. Die schleppende Einführung der technischen Voraussetzungen für die flächendeckende Implementierung der digitalen Anwendungen (z. B. Konnektoren) wurde ebenso wenig problematisiert wie die Erprobung des sogenannten Notfalldatensatzes, der gerade einmal in 32 Praxen und in einer Klinik in Papierform durchgeführt wurde. In der Praxis ist es noch ein weiter Weg zu einer funktionsfähigen TI.
Zwei Aspekte fielen in dieser Diskussion besonders auf: Zum einen wurde von den anwesenden Ärztinnen und Ärzten kaum hinterfragt, welchen konkreten Nutzen die PatientInnen aus der neuen Telematikinfrastruktur ziehen können. Ohne Zweifel steckt in der Telemedizin ein großes Potential für die PatientInnenversorgung. Ob aber die Bestimmung des Glukosegehaltes in der Tränenflüssigkeit durch eine digitale Kontaktlinse, wie sie Sascha Lobo (SPIEGEL online-Autor) in seinem Vortrag als Möglichkeit beschrieb, wirklich die Behandlung von DiabetikerInnen verbessert, darf mit Recht bezweifelt werden.
Wir meinen dagegen, dass bei allen digitalen Anwendungen immer die Frage nach dem PatientInnennutzen im Vordergrund stehen sollte. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll für die PatientInnenversorgung.
Der zweite Aspekt betrifft die Sicherheit: Es war verwunderlich, dass kaum über die Sicherheitsaspekte der angestrebten IT-Infrastruktur diskutiert wurde. Umso mehr, als es gerade eine Woche her war, dass mit der Ransomware »Wanna Cry« weltweit IT-Strukturen angegriffen und lahmgelegt wurden, darunter auch etliche Krankenhäuser des NHS in England, die über Tage keine PatientInnen mehr aufnehmen konnten. Es hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder bestätigt, dass mit entsprechenden technischen Wissen und hoher krimineller Energie fast jede digitale Kommunikation ausgehorcht, ausgewertet und gestört werden kann. Der zunehmende Vernetzungsgrad in der Medizin führt daher zu einer verstärkten Anfälligkeit von IT-Systemen. Die Störung mancher dieser medizinischen IT-Systeme kann tödliche Folgen für die PatientInnen haben. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass die neuen, komplexeren IT-Strukturen in Zukunft das Ziel von Angriffen von außen oder auch von innen sein werden. Schon heute genügen viele der in der Medizin verwendeten Systeme nicht mehr den Sicherheitsanforderungen moderner Computertechnologie.
Auf dem Ärztetag wurde zumindest ein Antrag angenommen, der die Untersuchung von Betriebssystemen, die in medizinischen Geräten wie Infusionspumpen, Beatmungsgeräten oder Monitoren verbaut sind, anregt. In vielen dieser Geräte laufen immer noch Systeme, die schon lange nicht mehr von den Herstellern gepflegt werden (z.B. Windows NT oder XP) und daher, sobald diese Geräte mit dem Netz verbunden sind, eine leichte Eintrittspforte für Hackerangriffe bieten.
Auch über die sogenannten Gesundheits-Apps wurde auf dem Ärztetag diskutiert. Leider wurde die Feststellung, dass »die Mehrheit (der Apps) ... den ökonomischen Interessen der Elektronikindustrie (dient) oder ein Marketinginstrument der Krankenkassen ist« in einem Antrag abgelehnt. Immerhin aber wurde eine Zertifizierung der Apps gefordert, wobei unklar blieb, wer diese Zertifizierung vornehmen soll.
Natürlich stecken große Möglichkeiten in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und es soll hier nicht in Maschinenstürmer-Manier gegen den Einsatz von IT-Technologie in der Medizin gewettert werde. Dennoch, die Chance, kritisch aber nach vorne gewandt über die Möglichkeiten aber auch Risiken der Digitalisierung der Medizin zu diskutieren, wurde leider weitgehend mit diesem Tagesordnungspunkt vertan.
Was sonst noch geschah
Positiv ist anzumerken, dass der Ärztetag einen Antrag, der die Einführung von Personaluntergrenzen für die Pflege begrüßt, diese Personaluntergrenzen aber als Personalvorgaben für alle im Krankenhaus Beschäftigten, also nicht nur für die Pflege, fordert.
Allerdings hat sich der Ärztetag auch zum wiederholten Mal gegen die Einführung einer Bürgerversicherung gewendet. Mit überwältigender Mehrheit wurde die Einführung dieser »Einheitsversicherung« als »Turbo-Motor der Zweiklassenmedizin« abgelehnt. Diese Position auch nur infrage zu stellen, war bei der Diskussion nicht möglich. Bei der Einführung einer BürgerInnenversicherung auf Hilfe und Unterstützung durch die organisierte Ärzteschaft zu hoffen, wäre Illusion und Traumtänzerei. Wenn überhaupt, wird es eine Bürgerversicherung nur gegen den Widerstand der Ärzteschaft geben.
Und dann war da noch die Gebührenordnung für ÄrztInnen, die GOÄ. Im Gegensatz zum turbulenten Ärztetag des vergangenen Jahres verlief die Diskussion äußerst friedfertig. Obwohl die GOÄ eine Rechtsverordnung des Ministeriums ist und nicht von der Ärzteschaft erstellt werden muss, wird weiterhin mit viel Energie und Geld an dem Entwurf einer GOÄ gebastelt. Ob es überhaupt zu einer Verabschiedung einer neuen GOÄ kommen wird, wird vom Ergebnis der Bundestagswahl im Herbst abhängen. Für die Mehrheit der anwesenden auf dem Ärztetag gilt diesbezüglich: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Insgesamt war es ein friedlicher Ärztetag ohne Ecken und Kanten. Von den über 250 Anträgen der Delegierten wurde nur eine verschwindende Minderheit abgelehnt. Die Chancen kritisch über Möglichkeiten und Risiken der digitalisierten Medizin zu diskutieren wurden aber leider vergeben.
TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache
DRG-System durch bedarfsgerechte Krankenhausfinanzierung ersetzen – Entschließungsantrag
Von: Dr. Peter Hoffmann als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer, Prof. Dr. Dr. habil. Wulf Dietrich als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 stellt fest:
Die Detailkorrekturen des 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) haben der Misere an den Krankenhäusern nicht erkennbar abgeholfen.
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert alle Beteiligten auf, das Denkverbot einer Abschaffung des DRG-Systems durchgängiger Preise aufzugeben. Um Bedarfsgerechtigkeit in der Patientenversorgung zu erlangen, bedarf es einer grundlegenden Reform der Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus, die finanzielle Ressourcen besser nach dem Versorgungsbedarf verteilt. Patienten und Beschäftigte brauchen den Einstieg in den Ausstieg aus dem DRG-System.
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 bittet die Bundesärztekammer, hierzu die Initiative zu ergreifen sowie die Erarbeitung von Alternativmodellen zu unterstützen.
Begründung: Auch mit dem KHSG ist die dringlich notwendige substanzielle Erhöhung der Investitionsmittel ausgeblieben, ebenso Erleichterungen beim zu niedrigen Preisniveau z. B. durch eine Verpflichtung zur Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Diese außerhalb des DRG-Systems liegenden Faktoren verstärken weiter den immanenten Zwang des DRG-Preissystems zu einer schrankenlosen Verbetriebswirtschaftlichung aller Prozesse im Krankenhaus. Kostensenkung, Stellenabbau, Arbeitshetze und die Unterversorgung nicht lukrativer Patientengruppen sind strukturbedingt unausweichlich. Die deutsche Ausgestaltung des DRG-Systems hat in eine Sackgasse hineingeführt. Der immense bürokratische Aufwand des Fallpauschalensystems reduziert zusätzlich die knappe Zeit für Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten und demotiviert qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Alle beteiligten Gruppen wie auch Gesundheitsökonomen stellen sich mittlerweile der Wahrheit: Es sind ökonomische Fehlanreize des G-DRG-Systems, die die im OECD-Vergleich ungewöhnlichen Mengensteigerungen in Deutschland triggern. Im Falle eines »Weiter so mit dem DRG-System« würde auch der von der Politik angestrebte Bettenabbau weder an den Fehlanreizen noch an der zwangsläufig resultierenden Unter-, Über- und Fehlversorgung etwas ändern können.
Antrag angenommen.
TOP II Digitalisierung im Gesundheitswesen
Datensicherheit in Praxis und Kliniken – Beschlussantrag
Von: Prof. Dr. Dr. habil. Wulf Dietrich als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer; Dr. Peter Hoffmann als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, in einer Arbeitsgruppe die Sicherheit bzw. auch Anfälligkeit von Krankenhausinformationssystemen, Praxissoftware, zwischenärztlicher Kommunikation, telemedizinischen Anwendungen und so genannten Gesundheitsapps beurteilen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollen den ärztlichen Umgang mit IT-Technologie verbessern und gleichzeitig das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Sicherheit ihrer persönlichen Daten erhöhen.
Begründung: Moderne Medizin ist auf Vernetzung, Speicherung großer Datenmengen und digitale Kommunikation angewiesen. Je umfassender die Vernetzung, desto größer ist die Komplexität von IT-Systemen. Je größer die Komplexität, desto höher auch die Anfälligkeit dieser Systeme. Störungen dieser Systeme, sei es aufgrund interner Fehler oder äußerer Manipulation, können weiterreichende unabsehbare Folgen nach sich ziehen. Der Hackerangriff vom 19. Mai diesen Jahres konnte mit einer Schadsoftware weltweit Computer sperren und IT-Systeme empfindlich stören. Auch etliche Kliniken waren von diesem Angriff betroffen. Es hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder bestätigt, dass mit entsprechenden technischen Wissen und hoher krimineller Energie fast jede digitale Kommunikation ausgehorcht, ausgewertet und gestört werden kann. Der zunehmende Vernetzungsgrad in der Medizin führt daher zu einer verstärkten Anfälligkeit von IT-Systemen. Die Störung mancher dieser medizinischen IT-Systeme kann tödliche Folgen für die Patienten haben. Nicht alle Kliniken und Praxen sind heute auf dem höchstmöglichen IT-Sicherheitsstand. Veraltete Computersysteme mit nicht mehr unterstützten Betriebssystemen sind teilweise noch im Einsatz, nicht alle Patientendaten werden verschlüsselt, externe Wartungsfirmen können oft bei Wartungsarbeiten auf die Patientendaten zugreifen, die digitalen Systeme mancher medizinischen Geräte sind häufig veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Die Ärzteschaft muss besser im Umgang mit der IT-Welt geschult werden.
Antrag wurde an den Vorstand überwiesen.
(aus: Gesundheit braucht Politik. Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt: Digitalisierung des Gesundheitswesens, 2/2017)