Kämpfe werden härter
Fragen an Karl Stülpner zur privatisierten Psychiatrie
Auch die Psychiatrien wurden in Deutschland nicht verschont von Ökonomisierung und Privatisierung. Karl Stülpner erläutert, was sich ändert, wenn ein psychiatrisches Krankenhaus von einem privaten Konzern übernommen wird.
Du hast lange Jahre in einem öffentlichen psychiatrischen Krankenhaus in Osnabrück gearbeitet und warst dort auch im Personalrat. Dann wurde das Haus im Jahr 2007 privatisiert. Wer hat es gekauft?
KS: Die AMEOS Gruppe, ein Gesundheitsdienstleister mit Sitz in Zürich, der im deutschsprachigen Raum Krankenhäuser, Pflege- und Eingliederungseinrichtungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz betreibt. AMEOS hat sie 80 Einrichtungen an 44 Standorten mit ca. 9.000 Betten/Plätzen und ca. 13.000 Mitarbeiter*innen und einer Bilanzsumme von derzeit rund 900 Millionen Euro.
Was hat sich seitdem an der Arbeit auf Station für die Patient*innen und Beschäftigten verändert? Habt Ihr einen weiteren Ökonomisierungsschub erfahren?
KS: Der mehr als gute Überleitungstarifvertrag hat uns sechs Jahre geschützt (Fünf Jahre waren vertraglich vereinbart). Allerdings hat man nur kurze Zeit später ab März 2008 fast nur noch Mitarbeiter*innen über ein eigenes Leiharbeitsunternehmen eingestellt. Ausgenommen waren und sind Ärzt*innen und anfangs auch Psychologische Psychotherapeut*innen. Seit der Übernahme durch AMEOS wird extrem viel Wert auf die Belegung gelegt. Das Non plus Ultra! Es geht um Leistungsausweitung. Das hat natürlich Auswirkung auf die Versorgung.
Was hat sich für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung geändert? Ihr habt mehrfach lange Arbeitskämpfe geführt, einmal sogar den längsten im Klinikbereich in Niedersachsen. Wofür habt Ihr wochenlang gestreikt und was war das Besondere an dem Kampf? Ist ein Streik gegen einen privaten Arbeitgeber härter
KS: Es waren im Jahr 2014 insgesamt sieben Wochen. Da ging es ursprünglich nur darum, den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu zwingen. Der hatte sich beharrlich geweigert, mit ver.di einen Anschluss an den TVöD zu verhandeln. In 2016 haben wir insgesamt zwölf Wochen gestreikt. Hier haben sich die Verhandlungen aufgrund von Verzögerungstaktik seitens des Arbeitgebers immer wieder hinausgezogen. So eine Verhandlungstaktik durch Verweigerung gab und gibt es bis heute im öffentlichen Dienst nicht. Vor allem der durch den Arbeitgeber aufgebaute Druck (auch) auf einzelne Arbeitnehmer*innen war für viele ausgesprochen unangenehm. Das ging sogar soweit, dass, obwohl ein Maßregelungsverzicht bestand, Arbeitnehmer in Hildesheim die Kündigung erhielten. Dies wurde später durch Intervention von ver.di verhindert bzw. zurückgenommen.
Wie siehst Du die Zukunft der Psychiatrie? Wird es noch mehr Privatisierungen geben? Wird die Einführung eines Pauschalen Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) das befördern?
KS: Die Erfahrungen durch materielle Privatisierungen in einigen Bundesländern waren und sind nicht positiv. Allein die Frage, ob hoheitliche Aufgaben privatisiert werden können, ist nicht abschließend geklärt. Das zeigt auch ein Urteil des Staatsgerichtshofs aus Niedersachsen. Hier musste das Land damals nachsteuern und durch weiterhin beim Land beschäftigte Kolleg*innen dafür Sorge tragen, dass die Staatsgewalt ständig im Boot ist. Das ist aber nicht in allen Bundesländern so. Die Öffentlichkeit und der veranstaltete Widerstand der Beschäftigten in Niedersachsen haben einiges dazu beigetragen, dass die Privatisierungswelle im Bereich der psychiatrischen Versorgung erstmal beendet war und noch immer ist. Viele Bundesländer haben danach noch ihre eigenen Einrichtungen formell privatisiert. Ein Beispiel dazu ist Hessen. Der Landeswohlfahrtsverband hat durch Umwandlung seine ehemals rein öffentlichen Kliniken in GmbHs überführt. Der Träger ist jetzt die Vitos Holding. Dieses Konstrukt läuft allerdings meines Wissens sehr gut.
Die Frage, ob PEPP einen weiteren Privatisierungsschub auslöst, kann – glaube ich – zurzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Wenn PEPP die gleichen Auswirkungen haben sollte wie die DRG in der Somatik, ist dies allerdings zu befürchten. Der ökonomische Druck, der dort ausgelöst wurde, war meines Erachtens ein gewichtiger Grund mit für die Privatisierungswelle in der Somatik. Ob so ein massiver Druck auch durch die PEPPs entsteht, bleibt abzuwarten. Zurzeit sieht es nicht so aus. Aber auch hier hat ein massiver Widerstand (der Fach-Verbände und auch von ver.di) gegen diese Finanzierungsform dazu geführt, dass der Gesetzgeber immer wieder Veränderungen vorgenommen hat, zuletzt durch das PsychVVG, das eine der ersten politischen Regelungen seit Jahren ist, die nicht noch mehr in Richtung Markt und Preise geht, sondern hin zu einer (begrenzten) Deckung der tatsächlichen Kosten, allerdings natürlich mit einigen Fallstricken…
Jens Spahn will in Zukunft in den somatischen Häusern die Ausgaben der Krankenhäuser für Pflege aus den DRG rausnehmen und dort eine Art Selbstkostendeckung einführen. Wir sehen das als eine Kehrtwende in der Krankenhauspolitik an, die freilich auch einige Gegentendenzen hat. Gibt es auch Bewegung in der Psychiatrie?
KS: Der §17d KHG (hier ist die Vergütung der Psychiatrie geregelt) ist nicht betroffen. Ob und wie weit Personalkosten zu refinanzieren sind, geht aus dem PsychVVG hervor. Die Einrichtungen müssen ihre Personalkosten gegenüber den Krankenkassen nachweisen (Nachweispflicht). Nicht verwendete Mittel aus dem Personalkostenbudget müssen zurückgezahlt werden. Inwieweit die Tarifsteigerungen (wie in der Somatik) zu refinanzieren sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Auch ob und in welcher Höhe die Veränderungsrate noch in die Berechnung einfließt. Für beides gibt es unterschiedliche Interpretationen.
Für die Psychiatrie liegt derzeit der Fokus auf der Psychiatrie-Personalverordnung und die vom Gesetzgeber in Auftrag gegebene Nachfolgeregelung. Diese soll zum 1. Januar 2020 die alte PsychPV ablösen. Wir müssen jetzt alles daran setzen, die neue Regelung bedarfsgerecht auszustatten. Wenn dann noch eine transparente, also auch für Interessensvertretungen nachvollziehbare Nachweispflicht durch die AG ausgeführt wird, sind wir auch mit Blick auf eine gute Patientenversorgung auf einem guten Weg.
Wir danken Dir für das Gespräch.
(aus: Gesundheit braucht Politik. Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt: 2018 Ökonomisierung und Privatisierung, 4/2018)