GbP 2-2018 Gine Elsner Erkrankungen der Hüfte

Ererbt, angeboren oder berufsbedingt?

Ein historischer Überblick zur Diskussion über Erkrankungen der Hüfte – von Gine Elsner

Im vergangenen Herbst erschien im Deutschen Ärzteblatt ein Artikel über den Zusammenhang von körperlicher Belastung im Beruf und der Entstehung einer Coxarthrose.1 Der Abdruck in dem Organ der verfassten Ärzteschaft war insofern bemerkenswert, als bis dahin unter Medizinern unangefochten die Ansicht bestand, die Ursachen einer Arthrose des Hüftgelenks seien verschleißbedingt, altersbedingt, geschlechtsbedingt – aber mit Sicherheit nicht beruflicher Natur. Demnächst wird also zu entscheiden sein, ob die Coxarthrose in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wird und ob eine Entschädigungspflicht aus der Unfallversicherung besteht.

Es waren (oder sind) gerade die Orthopäden, die einen berufsbedingten Bezug der Hüftgelenksarthrose zumeist verneinten. Nur Georg Hohmann, seit 1930 langjähriger Ordinarius für Orthopädie in Frankfurt am Main, stellte eine Ausnahme dar. Er sah eine Schädigung des Hüftgelenks bei jugendlichen Landarbeitern, die schwere Arbeit leisteten, und sprach von einem »Bauernbein«.2

Die anderen Orthopäden der Weimarer Zeit vermuteten zwar auch äußere Faktoren bei den Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates – aber sie meinten dabei keine beruflichen Belastungen, sondern Infektionskrankheiten wie Tuberkulose oder Kinderlähmung oder Rachitis, die zu kindlichen Verkrüppelungen führten.

Nationalsozialismus

Diese Ansichten änderten sich schlagartig mit Beginn der Nazizeit. Es war, als hätte man einen Schalter umgelegt. Mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das Mitte 1933 verabschiedet wurde und Anfang 1934 in Kraft trat, interessierten sich die Orthopäden nun ab sofort vor allem für die Erbbedingungen von orthopädischen Krankheiten. Das Gesetz sah die Sterilisierung von Erkrankten mit »schweren erblichen körperlichen Missbildungen« vor, ohne dass der Gesetzgeber aber die Diagnosen, um die es ging, näher präzisiert hätte.3

So entstand unter den Orthopäden eine gut zehnjährige Debatte darüber, ob Menschen mit einer Hüftgelenksluxation zu sterilisieren seien. Die Meinungen dazu gingen auseinander. Einige waren dagegen und meinten, dann müsse man einen großen Teil der Bevölkerung sterilisieren, oder fanden, dass die Erbbedingtheit dieser Krankheit noch nicht hinreichend erforscht sei. Ein anderer Teil der Orthopäden plädierte für Sterilisation.

Insgesamt betraf höchstens ein Prozent der bei den Erbgesundheitsgerichten beantragten Sterilisationen eine Krankheit aus dem Kreis der »schweren erblichen körperlichen Missbildungen«. In etwa der Hälfte dieser Fälle entschieden die Gerichte (die mehrheitlich aus Ärzten bestanden), dass eine Sterilisation durchgeführt werden müsse. Hochgerechnet heißt das, dass in Deutschland in den Grenzen von 1937 etwa 1.600 Menschen wegen einer körperlichen »Missbildung« sterilisiert wurden. Wie viele Menschen mit einer Hüftgelenksluxation letztendlich unfruchtbar gemacht wurden, ist bislang nicht bekannt. Denn dazu müssten die Tausenden von Sterilisationsakten, die verstreut über Deutschland in den Archiven lagern, durchgesehen werden – eine individuell nicht zu bewältigende Aufgabe. Allerdings wurden etliche diesbezügliche Gerichtsverfahren veröffentlicht. Bei 71 publizierten Verfahren vor den Erbgesundheitsgerichten ordneten die Richter in 49 Fällen die Unfruchtbarmachung der Menschen mit einer Hüftgelenksluxation an, das sind gut zwei Drittel der verhandelten Fälle.

Manche der Orthopäden (so z.B. Max Brandes in Dortmund) meinten, dass das krankhafte Gen nicht nur die Hüftluxation hervorrufe, sondern gleichermaßen eine Arthrose des Gelenks oder eine Perthes’sche Krankheit der jugendlichen Hüfte. Familiäre Häufungen dieser Krankheiten in ein und derselben Familie »machen es sehr wahrscheinlich«, dass diese Erkrankungen »auf eine gemeinsame, in der Erbmasse gelegene Ursache zurückgehen«.4

Nach 1945

In der Nachkriegszeit wollte kein Orthopäde mehr irgendetwas von diesen unsäglichen Sterilisationen wissen. Peter Pitzen (Münster) zitierte in den sechziger Jahren, als er die Chronik der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft schrieb, einen Fall, bei dem die Orthopäden als Gutachter die Sterilisation bei einem 38-jährigen »Fräulein« abgelehnt hatten und bei dem ihnen das Gericht gefolgt war. Er erwähnte aber keinen Fall, bei dem es zu einer Sterilisation gekommen war.5

Franz Schede (bis Kriegsende Leipzig) sagte anlässlich seiner Entnazifizierung, dass »es im Bereich des Erbgesundheitsgerichts Leipzig kaum jemals zu Sterilisierungen von Hüftverrenkungen« gekommen sei.6 Über ein Jahrzehnt später schrieb Franz Schede in seiner Autobiografie, »dass in unserem Bezirk keine einzige Hüftverrenkung … sterilisiert wurde«.7 Schede meinte aber an gleicher Stelle, dass »im Nachbarland Thüringen fast alle Hüftluxationen auf Betreiben eines blindwütigen Rassentheoretikers« unfruchtbar gemacht worden seien. Zwischen »kaum« Sterilisationen und »keine« Sterilisa­tionen klafft eine Lücke – eine bestimmte Anzahl von sterilisierten Menschen mit Hüftgelenks­luxationen. In der Nachkriegszeit wollte aber keiner mehr etwas von den schlimmsten Auswüchsen der Nazipolitik wissen. Sie wurden totgeschwiegen, und kaum einer thematisierte ein Bedauern oder eine Entschuldigung. Das Paradigma von der Erbbedingtheit der orthopädischen Erkrankungen blieb allerdings bestehen. Zumindest in der Bundesrepublik.

Verschiedene Ansichten in Bundesrepublik und DDR

In der Bundesrepublik galten die Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates über lange Jahre hinweg als nicht berufsbedingt. Eine wirksame Änderung kam erst mit der deutschen Vereinigung. Denn in der DDR galten sowohl die bandscheibenbedingten Erkrankungen als auch die Arthrosen der großen Gelenke wie die Coxarthrose als meldepflichtige Berufskrankheiten. Nun mussten nach der Vereinigung die Berufskrankheitenziffern beider deutscher Länder angeglichen werden. Auf diesem Weg sind wir nun immer noch mit der Diskussion der Berufsbedingtheit der Coxarthrose beschäftigt.

Dass die Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats in der DDR zu den meldepflichtigen Berufskrankheiten gehörten, war nicht das Verdienst der dortigen Orthopäden. Gerd Heuchert, damals Arbeitsmediziner im DDR-Zentralinstitut für Arbeitsmedizin in Ost-Berlin, sagte, es sei auch in der DDR sehr schwer gewesen, einen Orthopäden für die arbeitsmedizinische Sicht zu begeistern: »Ich wüsste wirklich auch bei uns in der DDR keinen Orthopäden … Professor Zippel, der Cheforthopäde aus der Charité, der ist also dafür überhaupt nicht zu begeistern …, die halten sich aus diesen arbeitsmedizinischen Geschichten völlig raus.«8
Auch in der DDR wurde die Coxarthrose nicht häufig als Berufskrankheit anerkannt. Von einigen Tänzern hieß es, dass ihre Coxarthrose als Berufskrankheit angezeigt wurde. Aber: Die Arthrosen der großen Gelenke wie die Coxarthrose waren in der DDR-Berufskrankheitenliste enthalten.

Nun, 28 Jahre nach der deutschen Vereinigung, ist es Zeit, die Angleichung vorzunehmen.

(Dieser Text ist ein Ausschnitt aus dem neuen Buch von Gine Elsner, das im Juni 2018 erscheint: »Die ›aufrechte‹ Haltung. Orthopädie im Nationalsozialismus«, VSA Verlag, Hamburg 2018, 352 Seiten, 26,80 €)

Prof. Dr. med. Gine Elsner, Fachärztin für Arbeitsmedizin, Diplomsoziologin, war bis 2009 Direktorin des Instituts für Arbeitsmedizin, Fachbereich Medizin der Goethe-Universität, Frankfurt am Main.

1    Bergmann, A. /Bolm-Audorff, U. /Krone, D. /Seidler, A. /Liebers, F. /Haerting, J. /Freiberg, A. /Unverzagt, S.: »Hüftgelenksarthrose: Körperliche Belastung im Beruf als Risiko«, in: Deutsches Ärzteblatt 114: 2017, S. 581-588
2    Hohmann, G.: »Die gewerblichen Erkrankungen der Muskeln, Sehnen, Knochen und Gelenke«, in: Gottstein, A. /Schlossmann, A. /Teleky, L. (Hrsg.): »Handbuch der Sozialen Hygiene und Gesundheitsfürsorge«, zweiter Band, Berlin 1926, S. 514-529
3    Elsner, G.: »Die ›aufrechte‹ Haltung. Orthopädie im Nationalsozialismus«, Hamburg 2018
4    Gütt, A. /Rüdin, E. /Ruttke, F.: »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 nebst Ausführungsverordnungen«, München 1936, S. 169f.
5    Pitzen, P.: »Die Geschichte der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft 1936-1962«, Stuttgart 1963, S. 218
6    Universitätsarchiv Leipzig, Personalakte Schede PA 0164, Bl. 294, Schede wegen seiner Rehabilitation (ohne Datum)
7    Schede, F.: »Rückblick und Ausblick«, Stuttgart 1960, S. 310
8    Persönliches Interview mit Gerd Heuchert im Juni 1990 in Ost-Berlin (DDR)

(aus: Gesundheit braucht Politik. Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt: Arbeit und Gesundheit, 2/2018)


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