Bevormundung und Ehrenamt
Elène Misbach über die Widersprüche und Fallstricke der solidarischen Unterstützung
Am Beispiel eines prominent besetzten »Empfangs zur Würdigung ehrenamtlicher Initiativen bei der Unterstützung von Flüchtlingen« im Dezember 2014 diskutiert Elène Misbach im Folgenden, wie im dominanten Diskurs um ehrenamtliches Engagement dieses widersprüchliche Spannungsfeld einseitig verkürzt gefeiert wird als Hommage an die Hilfsbereitschaft der UnterstützerInnen. Flüchtlingen wird dabei meist eine spezifische Rolle zugewiesen, die kritisch hinterfragt werden muss.
Paternalistische Bevormundung – bei gleichzeitigem Abwälzen staatlicher Aufgaben auf ehrenamtliches Engagement
Hinsichtlich der medizinischen Versorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität besteht schon seit Mitte der 1990er Jahre das Problem, dass in einem nicht unerheblichen Umfang unentgeltlich tätige Unterstützungsnetzwerke die vom Gesetzgeber verursachten Lücken füllen. So vermitteln bereits seit zwanzig Jahren in vielen Städten die Medinetze/Medibüros eine anonyme und kostenlose Gesundheitsversorgung für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus durch medizinisches Fachpersonal. Auch die Arbeit der in diesen Netzwerken beteiligten Ärztinnen und Ärzte, PsychotherapeutInnen, Hebammen und anderen erfolgt dabei unentgeltlich.(1)
Dabei leisten solche Initiativen einen ständigen Spagat zwischen praktischer Unterstützungsarbeit und gleichzeitigem Ausüben von politischem Druck: Missstände werden öffentlich gemacht und die Ursachen benannt. Mit Blick auf die Gesundheitsversorgung besteht das Spannungsverhältnis darin einerseits darin, den Staat aufzufordern, seinen Achtungs- und Gewährleistungspflichten nachzukommen und den diskriminierungsfreien sowie barrierearmen Zugang zu einer ausreichenden und fachlich qualifizierten Gesundheitsversorgung zu schaffen. Andererseits wird gleichzeitig eine reale Nischenpolitik betrieben, die versucht, die strukturellen Probleme so gut wie möglich autonom zu lösen, indem pragmatisch eine auf Umwegen organisierte medizinische Versorgung für MigrantInnen ohne Krankenversicherung organisiert wird. Damit wird jedoch eine Parallelstruktur etabliert, die explizit nicht gewollt ist. So wollen die Medibüros dezidiert nicht als »Lückenfüller« im deutschen Sozialsystem fungieren und den Anschein erwecken, politische Lösungen seien nicht mehr von Nöten. Dafür steht das Ziel, sich selbst überflüssig zu machen. Gleichzeitig werden jedoch auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis Aufgaben übernommen, die in staatlicher Verantwortung liegen. Paradoxerweise wird somit der politische Handlungsdruck geschwächt. Dabei zeigt die Praxis eklatant: Eine ausreichende gesundheitliche Versorgung von Teilen der Bevölkerung ist durch freiwillige, aus Spendengeldern finanzierte Projekte strukturell nicht möglich. Ein politischer Skandal.
Staatliche Pflichtaufgaben werden so auf das »ehrenamtliche Engagement« abgewälzt. Gleichzeitig tauchen bei so manch offizieller Würdigung von ehrenamtlichem Engagement die Asylsuchenden und Geflüchteten in keiner Weise als aktive (Rechts)Subjekte auf, die sich selbstorganisiert, öffentlich und lautstark für ihre Rechte und ihre Interessen nach einem selbstbestimmten, freien und menschenwürdigem Leben einsetzen.
An dem prominent besetzten »Empfang zur Würdigung ehrenamtlicher Initiativen bei der Unterstützung von Flüchtlingen« im Dezember 2014 wird im Folgenden exemplarisch diskutiert, wie im dominanten Diskurs um ehrenamtliches Engagement dieses widersprüchliche Spannungsfeld einseitig verkürzt gefeiert wird als Hommage an die Hilfsbereitschaft und Wohltätigkeit der UnterstützerInnen. Asylsuchenden und Geflüchteten bleibt innerhalb dieses Diskurses nur noch die Position der dankbaren Bittsteller – abhängig vom »Goodwill« der Helfenden.
Solidarische Unterstützungsarbeit ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özouz, hat am 18. Dezember 2014, dem Internationalen Tag der MigrantInnen, zu einem Empfang ins Auswärtige Amt nach Berlin eingeladen. Sie dankte den rund 600 ausgewählten BürgerInnen für ihr Engagement und sprach ihnen »große Anerkennung« für ihren Einsatz »für die soziale Integration von Flüchtlingen« aus. Während der gesamten Veranstaltung ist jedoch in keiner einzigen Rede auch nur ein Wort der Würdigung gefallen hinsichtlich der monate- und jahrelangen Proteste der Flüchtlinge. Bundes- und berlinweit machen sie unter widrigsten Umständen und Witterungen auf die restriktiven und unwürdigen Lebensbedingungen als Flüchtlinge und Asylsuchende aufmerksam und treten für ihre Rechte ein. Ohne diese Proteste wäre die öffentliche Debatte über Fluchtgründe, Residenzpflicht und Abschiebealltag bei weitem nicht auf dem jetzigen Stand. Viel weniger wäre bekannt über die vollkommen unzureichende medizinische Versorgung und die menschenunwürdige Unterbringung in größtenteils maroden Sammellagern, die oftmals Gefängnissen gleichen und am Rande jeglicher Zivilisation ohne Zugang zu alltäglicher Infrastruktur gelegen sind.
Während das zivilgesellschaftliche Engagement für Geflüchtete und MigrantInnen im Auswärtigen Amt gefeiert wird, werden Gesetzgebungen für MigrantInnen und Asylsuchende verschärft: So wurden im November 2014 gegen öffentlichen Protest die drei Westbalkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als »sichere Herkunftsstaaten« eingestuft. Eine Ausweitung auf weitere Balkanstaaten ist aktuell in der politischen Diskussion.(2) Asylanträge aus »sicheren Herkunftsstaaten« werden pauschal als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Die Asylsuchenden werden in Sammelabschiebungen in ihre Herkunftsländer »zurückgeführt« – wie es in der Behördensprache euphemistisch heißt. Das inzwischen verabschiedete Gesetz zum Bleiberecht enthält eine Ausweitung der Abschiebehaft und eine Erleichterung der Erlassung von Wieder-Einreisesperren sowie eine Verschärfung des Ausweisungsrechts. Das im November 2014 novellierte und seit März 2015 gültige Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bleibt ein diskriminierendes Sondergesetz. Am Beispiel der Gesundheitsversorgung lässt sich mit Verweis auf die oben dargestellten Vorteile einer elektronischen Gesundheitskarte zeigen, dass es selbst im Rahmen der bestehenden Gesetze durchaus kommunale, länder- sowie bundesweite Handlungsspielräume gibt.
All dies bleibt bei den Feierlichkeiten im Auswärtigen Amt unerwähnt. Dabei bringen genau diese Gesetze, Gesetzesverschärfungen und Nichtwahrnehmung von bestehenden Handlungsspielräumen weiteren Bedarf und die Notwendigkeiten nach »ehrenamtlicher Hilfe und Unterstützung« hervor.
Sich für entsprechende gesetzliche Änderungen einzusetzen, wäre durchaus im Sinne menschenrechtlichen Empowerments – und im Einklang mit den staatlichen Achtungs- und Gewährleistungspflichten. Solidarische Unterstützungsarbeit ist der gemeinsame soziale Kampf um Rechte – und eben keine Wohltätigkeitsveranstaltung. Eine solidarisch verstandene und an den Rechtsansprüchen der Menschen orientierte Unterstützung bedeutet immer auch, auf dem politischem Weg die Umsetzung des Menschenrechts auf Gesundheit einzufordern und zu befördern: Durch Bewusstseinsbildung, Protest, Lobbyarbeit und Kampagnen. Dazu gehört stets, das »eigene Engagement dabei zur Skandalisierung der gesellschaftlichen Zustände zu nutzen, die es notwendig werden lassen. Substitutionskraft und Gegenmacht müssen sich nicht ausschließen« (vgl van Dyk 2015: 8). Bleibt diese Ebene diskursiv und praktisch ausgespart, spart sich ehrenamtliches Engagement sein kritisches Potential und beschränkt sich auf geschmeidige Wohltätigkeit.
Paternalistischer Hilfediskurs und koloniale Denkfiguren
Das zitierte Beispiel zeigt auch, wie die öffentliche und politische Aufmerksamkeit häufig reduziert ist auf das humanitäre Engagement von »ehrenamtlichen« Initiativen oder den etablierten großen (spendenbasierten) Hilfsorganisationen.
Gesamtgesellschaftliche Bedingungen und die notwendigen gemeinsamen, solidarischen sozialen Kämpfe um gleiche Rechte für alle geraten dabei aus dem Blick oder sollen gar nicht erst sichtbar (gemacht) werden. Dies entlässt nicht nur die Politik aus der Verantwortung, sondern verlagert auch politische Themen in einen vermeintlich unpolitischen zivilgesellschaftlichen Raum. Humanitäres, »ehrenamtliches« Engagement ist dabei nicht selten einem paternalistischen Hilfediskurs verschrieben, der zum einen über die Dichotomisierung der Helfenden und der Bedürftigen funktioniert und zum anderen oftmals koloniale Bilder und Denkfiguren reproduziert. Ein Verständnis von Unterstützung als wohltätige Hilfe verlangt, dass die Bedürftigkeit zumindest diskursiv immer wieder bewiesen werden muss und versetzt die (eigentlich) Anspruchsberechtigten in eine Position als BittstellerInnen, die ihnen unter Umständen auch noch unterwürfige Dankbarkeit abverlangt. Die Macht der Helfenden wird dabei verschleiert. Die bewusste oder unbewusste Ignoranz gegenüber gesellschaftlich ausgrenzenden Bedingungen und die fehlende Analyse ihrer Ursachen erlaubt eine Erhöhung der Helfenden gegenüber den Hilfe-Bedürftigen. Dieser unkritische Ehrenamtsdiskurs ist gesellschaftlich dominant und weist Überschneidungen mit kolonial geprägten Traditionen auf: Die »ehrenamtlich« (»weißen«) Helfenden werden als aktiv handelnde Subjekte konstruiert und erfahren Anerkennung und »Ehre«, während ihre (»schwarzen«) Gegenüber als defizitär, arm, minderwertig, hilfs- und entwicklungsbedürftig sowie passiv konstruiert werden. In der zugeschriebenen Position als Opfer, Objekte oder AdressatInnen von Hilfsangeboten erfahren sie Mitleid statt Anerkennung.
Eine auf diese Weise verkürzte »humanitäre« Perspektive auf »Ehrenamt« verharrt ein einem ahistorischen und entpolitisierenden Blick und verschleiert so gesellschaftliche Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse. In dieser Logik bleibt jedoch der Fokus »Recht auf Rechte« ausgeklammert.
Elène Misbach ist Diplom-Psychologin und setzt sich seit gut zehn Jahren im Berliner Medibüro – Netzwerk für das Recht auf Gesundheit aller MigrantInnen praktisch und politisch für das Recht auf Gesundheit für Menschen ohne Papiere und/oder ohne Krankenversicherung ein. Hauptberuflich ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Alice Salomon Hochschule Berlin tätig.
(Der Text wurde von der Redaktion gekürzt; Langfassung ist in der Zeitschrift für Menschenrechte in der Langfassung und mit einem umfangreichen Fußnotenapparat versehen erschienen.)
Anmerkungen
1 Siehe ausführlicher über die Arbeit des Medibüro Berlin www.medibuero.de sowie bundesweit www.medibueros.org
2 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses hatte die Bundesregierung nach ihrer Sitzung am 24. September verkündet, dass Albanien, Kosovo und Montenegro ab 1. November auch zu den »sicheren Drittstaaten« gehören sollen (die Red.).
(aus: Gesundheit braucht Politik. Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt Flucht und Migration, 3/2015)