»Non-Citizens on Hungerstrike!«
Benjamin Wachtler über die medizinische Begleitung von Hungerstreiks von Geflüchteten durch solidarische ÄrztInnen
Hungerstreik ist oft eines der letzten Kampfmittel, mit dem Inhaftierte und Menschen in aussichtslosen Situationen sich zur Wehr setzen. Benjamin Wachtler zeigt, wie kompliziert die medizinische Unterstützung im Falle von hungerstreikenden u.U. obdachlosen oder im Freien campierenden Flüchtlingen ist.
Times have changed…
In den letzten Jahren haben die Kämpfe der Geflüchteten in Deutschland sich quantitativ und qualitativ deutlich verändert. Seit Anfang der 2000er Jahre entwickelte sich zunehmend eine Bewegung migrantischer Selbstorganisation, die sich unabhängig von Parteien, Gewerkschaften und traditionellen politischen Strukturen herausbildete und diese Autonomie häufig als wichtigen Punkt ihres politischen Selbstverständnisses begreift. In ihr entwickelten sich darüber hinaus Aktions- und Kampfformen, die in den letzten Jahren zu einer breiteren medialen Öffentlichkeit führten. Seit 2012 sind dabei Geflüchtete immer wieder in unterschiedlichen Kontexten und an verschiedenen Orten in der gesamten Bundesrepublik in den Hungerstreik getreten. Sie wählten dabei häufig bewusst das letzte Mittel, um politischen Druck zu erzeugen – ihre Gesundheit. In mehrere dieser Hungerstreiks waren aktive ÄrztInnen des vdää in der einen oder anderen Weise involviert. Sie sahen sich dabei mit einer häufig komplizierten und vielschichtigen Situation konfrontiert, die sie vor einige Herausforderungen stellte und die eine Diskussion entfachte, die 2014 zur Veröffentlichung eines Readers über praktische Fragen in der Betreuung von Hungerstreikenden führte.(1) Einige der zentralen Probleme und Fragen, die sich solidarischen ÄrztInnen dabei stellten, sollen hier skizziert werden.
»Wir gehen nicht zurück ins Flüchtlingsheim. Wir haben den Hungerstreik gewählt.« – Orte des Protestes
Nach dem Suizid eines iranischen Geflüchteten in der Würzburger Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Januar 2012, begannen am 19. März 2012 ca. zehn meist iranische Geflüchtete, oder wie sie sich selbst bezeichneten: Non-Citizens(2), einen unbefristeten Hungerstreik in der Würzburger Innenstadt. Sie protestierten damit gegen die inhumanen Unterbringungsverhältnisse in Gemeinschaftsunterkünften und die oft viele Monate bis Jahre dauernden Wartezeiten bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens, die sie in einer Situation der Entrechtung und Passivität verbringen müssen – ohne das Recht auf Arbeit oder auch
nur Bewegungsfreiheit. Die Stadt Würzburg versuchte, sowohl das Protestcamp als auch die Aktionsform des Hungerstreiks gerichtlich verbieten zu lassen, scheiterte damit aber beide Male. Der Hungerstreik wurde am 4. April nach Gesprächen mit Vertretern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgesetzt. Sechs der zehn Hungerstreikenden wurden als Asylsuchende anerkannt. Das Protestcamp wurde weitergeführt. Nachdem es keine weitere Verhandlungsbereitschaft seitens der Stadt und des BAMF gab, nähten sich im Juni 2012 mehrere Geflüchtete ihre Münder zu und traten erneut in den Hungerstreik. Wieder versuchte die Stadt Würzburg gerichtlich gegen diese Protestform vorzugehen – und scheiterte erneut. Allerdings sei es legitim Geflüchtete, die nicht im Raum Würzburg registriert seien und der Residenzpflicht unterlägen, von den Protesten auszuschließen. Am 7. Juli 2012 beendeten die AktivistInnen ihren Protest, nachdem ihnen in Gesprächen eine erneute Prüfung ihrer Asylverfahren zugesichert worden war.
Die Proteste hatten sich mittlerweile unter dem Label »Refugee Tent Action« (3) auf verschiedene süddeutsche Städte ausgeweitet – auch als Reaktion vieler AktivistInnen auf die Entscheidung der Stadt Würzburg, die Proteste von der Residenzpflicht betroffener Geflüchteter in ihrer Stadt nicht zuzulassen. Am 8. September 2012 begannen gut 50 Geflüchtete und UnterstützerInnen einen Protestmarsch nach Berlin. Dort beteiligten sie sich am Protestcamp auf dem Oranienplatz, wo bis zur Räumung des Camps im April 2014 teilweise über 100 Geflüchtete in einer selbstorganisierten Zeltstadt lebten.
Am 24. Oktober 2012 traten ca. 25 Geflüchtete am Pariser Platz in Berlin in den Hungerstreik. Die Protestierenden wurden an diesem zentralen Ort direkt vor dem Brandenburger Tor tagelang von der Polizei schikaniert. Trotz der extremen Witterungsverhältnisse wurden zum Teil Isomatten und Schlafsäcke durch die Repressionsorgane entfernt. Nachdem der Hungerstreik aufgrund anvisierter Gespräche und des Zugeständnisses von Wärmebussen zunächst ausgesetzt worden war, traten die AktivistInnen nach dem unbefriedigenden Verlauf dieser Gespräche erneut in den Hungerstreik. Dieser wurde durch die Polizei durch das Entfernen des Wärmebusses am 1. Dezember 2012 unmöglich gemacht. Die Proteste mussten dem aufgestellten Weihnachtsbaum weichen. Sie sollten die beschauliche Vorweihnachtsstimmung vor dem Brandenburger Tor nicht weiter stören.
Auch in anderen deutschen Großstädten und in der (ostdeutschen) Provinz kam es zu weiteren Hungerstreiks und Protestcamps. Medial viel Aufmerksamkeit erhielten z.B. die Proteste auf dem Rindermarkt in München. Dort traten am 22. Juni 2013 95 Geflüchtete in den Hungerstreik. Drei Tage später folgte auch die Verweigerung von Flüssigkeit durch ca. 50 AktivistInnen. In den nächsten Tagen kollabierten Dutzende der Geflüchteten und wurden in Krankenhäusern notfallversorgt. Nach der angeblichen Weigerung, amtlich bestellten ÄrztInnen den Zugang zu den Hungerstreikenden zu gewähren, wurde das Camp am 30. Juni 2013 durch die Polizei unter Anwendung direkten Zwangs geräumt und die AktivistInnen in verschiedene Kliniken gebracht, wo sie medizinisch versorgt wurden. Die Räumung des Camps wurde ordnungspolitisch mit der unmittelbaren Lebensgefahr für die Beteiligten begründet und medial als »humanitäre Notwendigkeit« dargestellt, wohingegen den UnterstützerInnen vor Ort die inhumane Inkaufnahme sogar des Todes von Kindern und Schwangeren aufgrund ihrer radikal politischen Verblendung unterstellt wurde.
Diese Liste ließe sich ohne weiteres noch über mehrere Seiten fortführen. Im Folgenden seien nur wenige weitere Beispiele genannt, in die Aktive des vdää involviert waren: In Bitterfeld begannen im August 2013 Geflüchtete in einem genehmigten Protestcamp einen Hungerstreik gegen die Lebensbedingungen in der Unterkunft in Friedersdorf und für ein allgemeines Bleiberecht. Die Protestierenden stellten den Protest ein, nachdem ihnen ab September 2013 eine dezentrale Unterbringung in Privatwohnungen in Aussicht gestellt wurde. Wenige Wochen nach den Protesten wurde einer der drei AktivistInnen im Zentrum von Bitterfeld nach dem Einkaufen überfallen, zusammengeschlagen und seiner Einkäufe beraubt.
In Berlin kam es im Oktober 2013 erneut zu einem Hungerstreik durch ca. 30 AktivistInnen auf dem Pariser Platz. Nach fünf Tagen ohne Verhandlungen traten sie in den trockenen Hungerstreik. Erneut wurden Zelte verboten und die Anzahl der Isomatten und Schlafsäcke durch die Polizei vorgegeben. Die Berliner Feuerwehr verzeichnete insgesamt ca. 40 Rettungseinsätze, einmal wurde ein Massenanfall von Verletzten (MANV 1) ausgerufen. Die AktivistInnen ließen sich meist mit intravenöser Flüssigkeitssubstitution in verschiedenen Krankenhäusern behandeln und kehrten wenige Stunden später zum Ort ihres Protestes zurück. Nach Gesprächen mit der Integrationssenatorin, Dilek Kolat, sowie Vertretern der Bundes-SPD und des BAMF brachen die Geflüchteten ihren Protest ohne konkrete Zugeständnisse seitens der Behörden ab.
Im Mai 2014 wählte eine Gruppe von AktivistInnen aus Sachsen-Anhalt erneut den Hungerstreik. An einer befahrenen Kreuzung in der Nähe des Alexanderplatzes in Berlin wurden sie unter strengen Auflagen (keine Zelte, wenige Isomatten, etc.) zunächst von der Polizei geduldet. Auch sie begaben sich nach ca. einer Woche in den trockenen Hungerstreik, brachen diesen jedoch wenige Tage später ab und zogen in ein Protestcamp vor die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, deren VertreterInnen ihnen zuvor Kirchenasyl verwehrt hatten. Wenige Tage später wurde das Camp durch die Polizei geräumt und alle elf verbliebenen AktivistInnen aufgrund von Verstößen gegen die Residenzpflicht inhaftiert. Ein Aktivist wurde sofort in Abschiebehaft genommen. Eine Abschiebung nach dem Dublin II-Abkommen konnte jedoch durch AktivistInnen verhindert werden. Ein zweiter Versuch scheiterte aufgrund seines Gesundheitszustandes. Er sitzt weiter in Abschiebehaft und soll nach Spanien und dann wahrscheinlich Burkina Faso abgeschoben werden.
And the problem is…
Einige der Probleme, die sich uns bei der solidarischen medizinischen Betreuung von Hungerstreiks im Rahmen der aktuellen Geflüchtetenproteste stellen, lassen sich durch die hier skizzierten Szenarien unschwer erkennen. Andere werden erst bei tieferer und verantwortungsbewusster Auseinandersetzung mit dem Thema deutlich.
Gemeinsam ist den migrantischen Hungerstreiks der letzten Jahre, dass sie ausschließlich in der Öffentlichkeit unter meist mehr als prekären räumlichen Bedingungen stattfanden. Mit dem Gang in die Öffentlichkeit konnte eine bessere Medienöffentlichkeit geschaffen werden, die als Druckmittel elementar für den Erfolg der Forderungen scheint. Es führt aber auch zu äußeren Bedingungen, die eine medizinische Betreuung erschweren oder sogar unmöglich machen. Wenn nicht einmal eine rudimentäre Infrastruktur, wie z.B. Zelte zugelassen werden, ist eine angemessene medizinische Betreuung sehr schwer oder vielleicht auch gar nicht zu bewerkstelligen. Außerdem stellt sich das Problem, dass solche Proteste im staatlich überwachten öffentlichen Raum stattfinden, was einige verwaltungsrechtliche Implikationen, wie z.B. die Zuständigkeiten und Hoheitsrechte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit sich bringt. Hier nimmt man als solidarische Ärztin / solidarischer Arzt zwangsläufig eine Mittlerfunktion zwischen den AktivistInnen und den öffentlichen Organen, hier v.a. dem Rettungsdienst und dem amtsärztlichen Dienst ein, die je nach Verlauf der Proteste und den äußeren Umständen durchaus problematisch sein kann.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche vorhandenen Unterstützungsstrukturen wir vorfinden. Dies ist zum einen für die Evaluierung der möglichen zu leistenden medizinischen Unterstützung (Anzahl der Personen mit medizinischer Vorbildung, Kontakt zum professionellen Gesundheitssystem, Labor- und Behandlungsressourcen etc.) relevant. Zum anderen aber auch für die Möglichkeit des persönlichen und politischen Austausches mit den Hungerstreikenden. Häufig waren es zahlenmäßig kleine, wenig organisierte, politisch nicht ausreichend vernetzte, meist aber sehr engagierte Strukturen, die wir vorgefunden haben und die zum Teil durch die Entscheidungen der Geflüchteten zum Hungerstreik oder sogar Durststreik überfordert wirkten.
Neben diesen situationsbedingt wahrscheinlich immer unterschiedlichen Rahmenbedingungen wird das Thema Hungerstreik die meisten ÄrztInnen, die nicht gerade täglich mit der Behandlung schwer anorektischer PatientInnen zu tun haben, vor einige fachliche Herausforderungen stellen. Oder: Wer von uns hat sich schon einmal mit der Pathophysiologie, klinischem Erscheinungsbild und Therapie des sogenannten Refeeding Syndroms auseinandergesetzt? Aus meiner Tätigkeit als Arzt in einer Berliner Rettungsstelle weiß ich seit dem letzten Jahr allerdings um die Relevanz dieses Themas. Aus der unkontrollierten Nahrungsaufnahme nach Hungerstreiks können durchaus lebensgefährliche Situationen entstehen. In diesem Fall wurde ein Geflüchteter mit dem Rettungsdienst mit dem klinischen Bild eines akuten Abdomens gebracht, er hatte zuvor zwei Wochen Hungerstreik hinter sich. Es folgten mehrere Tage intensivmedizinische Behandlung mit anschließender Unterbringung nach dem Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG) bei fehlender Distanzierung von Suizidgedanken. Eine Situation, die man vielleicht hätte verhindern können.
Wie kann man sich also den Anforderungen der Betreuung eines Hungerstreiks nähern? Das ist – wie zu erwarten – gar nicht so einfach, denn die wenige Literatur, die zur Verfügung steht bezieht sich meist auf Hungerstreiks innerhalb von Haftsituationen. Diese unterscheiden sich natürlich deutlich von den Settings, die wir bei Geflüchteten und politischen AktivistInnen vorfinden und auch unsere Rolle als solidarische ÄrztInnen ist eine andere als die von GefängnismedizinerInnen. Allerdings lassen sich auch einige Dinge übertragen. Essentiell erscheint eine tiefer gehende ethische und auch juristische Auseinandersetzung mit der Problematik des verfügten Patientenwillens und möglicher künstlicher Ernährung und dies besonders beim nicht einwilligungsfähigen Patienten. Als Leitlinie kann uns dabei die Malta Deklaration der World Medical Association (WMA) (4) helfen: Diese folgt den ethischen Grundlagen des »informed consent«. Demnach ist es oberstes Gebot, dem aufgeklärten und freien Willen des Patienten zu folgen. Jegliche Handlung gegen diesen erklärten Willen wird als unethisch abgelehnt. Auch wenn es in den hier aufgezählten Hungerstreiks bisher nicht soweit gekommen ist, so sollte man sich doch immer fragen, was im Falle einer Ablehnung aller weiteren medizinischen Maßnahmen auch nach dem Verlust der Einwilligungs- bzw. Ablehnungsfähigkeit geschehen soll und ob diese Ablehnung bis zur letzten Konsequenz von uns mitgetragen und verteidigt werden könnte. Damit sind wir an zwei Punkten, die zentrale Wichtigkeit in der solidarischen Betreuung von hungerstreikenden Geflüchteten haben und die wahrscheinlich auch die meiste Zeit und Energie benötigen: nämlich die umfangreiche medizinische Aufklärung und die Dokumentation des Patientenwillens. Diese sind in der Praxis meist deutlich relevanter als medizinische Interventionen, die wir als ehrenamtliche MedizinerInnen realistisch ohne professionelle Organisationen auf der Straße meist nicht wirklich leisten können.
Es sollte möglichst vor Beginn der geplanten Aktion ein erstes Treffen geben, bei dem den Geflüchteten und UnterstützerInnen medizinische Informationen über das Hungerstreiken und die möglichen gesundheitlichen Folgen gegeben werden sollten. Anschließend sollte evaluiert werden, ob eine wirklich verantwortungsvolle Betreuung der Geflüchteten gewährleistet werden kann. Dazu würden gehören: Individuelles (!) Aufklärungsgespräch, ausführliche Anamnese insbesondere unter Beachtung der Eigenanamnese zum Erkennen zusätzlicher Risikofaktoren, körperlicher Status mit Körpergewicht und Ermittlung des BMI, Ausschluss des Vorliegens einer psychischen Erkrankung, umfangreiches Aufklärungsgespräch über mögliche Folgen des Hungerstreiks und medizinische Interventionsmöglichkeiten (bis hin zu Formen der künstlichen Ernährung, Reanimation und intensivmedizinischen Behandlung), Dokumentation des schriftliches Patientenwillens für die Situation nach Verlust des Bewusstseins oder andere Situationen, die eine Einwilligungs- oder Ablehnungsfähigkeit beeinträchtigen. Diese Befunde sollten in einer individuellen Patientenakte festgehalten werden, die der Patient bei sich behält und über deren mögliche Herausgabe er schriftliche Anweisungen hinterlegen sollte. Im Verlauf sollten regelmäßig Re-Evaluationen stattfinden, insbesondere Veränderungen in Bezug auf den festgelegten Patientenwillen sollten regelmäßig erfragt werden. Es wird klar, dass diese Maßnahmen einen Großteil unserer Aufmerksamkeit erfordern werden und dass dabei einige mögliche Probleme im Raum stehen, allen voran die mögliche Sprachbarriere und fehlende personelle Möglichkeiten. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass eine so umfangreiche Betreuung (die im Idealfall auch tägliche Reevaluationen und Laborverlaufskontrollen beinhaltet) in der vorhandenen Situation unmöglich erscheint, so muss dies mit den Geflüchteten und den UnterstützerInnen diskutiert werden und ihnen ein Angebot möglicher, weniger umfassender Unterstützung gemacht werden. Es sollte aber in diesem Fall klar gestellt werden, dass man sich nicht in der Lage sieht, umfangreich und mit allen möglichen Konsequenzen als AnwältIn der Hungerstreikenden aufzutreten.
Perspektiven?
Angesichts der humanitären Katastrophe der Geflüchteten in Europa und an seinen Grenzen und dem bisher fehlenden politischen Willen zu tiefgreifenden Veränderungen zur Verbesserung der Lage von MigrantInnen in Deutschland, werden wir weiterhin als solidarische ÄrztInnen mit Hungerstreiks konfrontiert sein. Aus den bisherigen Erfahrungen zeigt sich, dass wir häufig sehr spät in die Aktionen involviert werden und dann wichtige Zeit zur Organisierung angesichts der sich uns stellenden vielschichtigen Probleme fehlt. Auch sind viele Fragen im Umgang mit Hungerstreiks noch nicht befriedigend diskutiert. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen ÄrztInnen und AktivistInnen wäre daher äußerst wünschenswert, um in Zukunft eine möglichst gute Betreuung organisieren zu können. Ein dankbarer Anfang wurde mit dem Reader des vdää zur Medizinischen Betreuung von Hungerstreikenden gemacht.
Über die Maßen wichtig ist es allerdings, dass wir uns als ÄrztInnen politisch zunehmend antirassistisch engagieren und permanenten Druck gegenüber der menschenverachtenden Flüchtlingspolitik der Bundesregierung aufbauen. Nur so werden wir eine Verbesserung der Situation erreichen können – und uns bleiben als ÄrztInnen andere Mittel als der Hungerstreik.
Dr. Benjamin Wachtler ist Arzt und arbeitet in Berlin.
Anmerkungen
1 »Praktische Fragen in der medizinischen Betreuung von Hungerstreikenden«, hg. vom Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, 2014, in: www.vdaeae.de/images/stories/fotos2/vdaeae_Hungerstreik_Reader_2014.pdf
2 Die Selbstbezeichnung als Non-Citizens wurde von vielen der Protestierenden verwendet um auf ihre besondere Situation der Entrechtung hinzuweisen. Sie kritisieren damit die Situation, dass sogenannte bürgerliche Grundrechte, wie z.B. das Recht auf Arbeit, Bildung, Bewegungsfreiheit, politische Partizipation und umfassende Gesundheitsversorgung, für sie nicht existieren. Die für sie unerträgliche Situation der gesellschaftlichen Exklusion und Entrechtung wird so in den Vordergrund gestellt.
3 www.refugeetentaction.net
4 www.wma.net/en/30publications/10policies/h31/
(aus: Gesundheit braucht Politik. Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt Flucht und Migration, 3/2015)