GbP 4-2017 Eike Sanders

Lahmende Lobby

Eike Sanders über die »Lebensschutz«-Bewegung und den Fall Kristina Hänel

Eine zumindest teilweise Änderung der Abtreibungsgesetzgebung ist seit Ende 2017 so greifbar wie schon lange nicht mehr – und sie ist trotz des gesamtgesellschaftlichen national-konservativen Aufwindes nicht von Rechts angestoßen worden. Die »Lebensschutz«-Bewegung ist in der Debatte erst spät am Start und zeigt sich überraschend schlecht aufgestellt.

Seitdem am 24. November 2017 die Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen den § 219a StGb zu 6.000 Euro Strafe verurteilt wurde, fordern Viele in der politischen Landschaft offen die Abschaffung dieses Paragrafen, der die »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Bereits vier Bundesländer wollen ihn nun mit einer Bundesratsinitiative streichen lassen. Die Gesetzeslage, die nicht zwischen »Werbung« und Information unterscheidet, bietet ein Einfallstor, das Abtreibungsgegner*innen seit Jahren nutzen, um Schwangerschaftsabbrüche anbietende Ärzt*innen und ihre Patientinnen einzuschüchtern und zu schikanieren. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche anbietende Ärzt*innen und Kliniken Anzeigen bekommen haben, ist unbekannt(1), es dürften in den letzten Jahren einige hundert Anzeigen wegen angeblichen Verstoßes gegen den § 219a sein. Bisher sind es lediglich die Anzeigenden selbst, die damit Öffentlichkeitsarbeit betreiben und offenbaren, dass es Teil der Propagandastrategie der »Lebensschutz«-Bewegung ist.

Derzeitiger Hauptakteur dieser Strategie ist der »Lebensschützer« Klaus Günter Annen und dessen Verein Initiative Nie Wieder! e.V. Annen ist zwar durchaus gut vernetzt, seine Methoden und (Bild-)Sprachen scheinen aber großen Teilen der professionalisierten Anti-Abtreibungs-Organisationen zu radikal und abschreckend zu sein, um Erfolg in ihrem Sinne zu versprechen: Auf seinen Homepages »Babykaust« und »Abtreiber« wimmelt es nur so vor Shoah-Vergleichen, blutrünstigen Bildern abgetriebener Föten und Diffamierungen gegen die »Abtreiber-Lobby«. Annen listet dort fast 200 Namen und Kliniken auf; gegen alle hat er bzw. sein Verein seit 2005 Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 219a gestellt. Obwohl es kaum Verurteilungen gab, sind der psychologische Druck und die Verunsicherung groß und einige, vielleicht sogar die meisten Ärzt*innen haben nach so einer Strafanzeige eine Veröffentlichung über ihr Angebot freiwillig aus dem Internet genommen.(2)

Ärzt*innen als moralische Instanz

Da die »Lebensschutz«-Bewegung ihre Aktivitäten in den letzten Jahren verstärkt hatte, wähnte sich die Bewegung als einziger Player auf dem Spielfeld des »Lebensschutzes«. Doch eine gemeinsame Kampagne zur erhöhten Strafverfolgung beim Verstoß gegen den § 219a hatte sie nicht in der Tasche, als es zum Prozess gegen Hänel kam. Noch vor gut einem Jahr hatte Dr. med. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben, selbstbewusst auf einer internen Tagung der »Lebensschutz«-Bewegung verkündet, dass sich Widerstand gegen das »polit-mediale Establishment« rege und »die Zeit des Anpassens und Zurückweichens vorbei« sei. Die Bewegung selbst sei Kulturkampf und ihr Ziel sei nicht, »unseren Gegner zu überzeugen, sondern ihn zu besiegen«.(3) Cullens Rede ist nur eines von mehreren Beispielen, wo sich der Eindruck verstärkt, dass sich die Bewegung im Aufwind sieht und dass sich der Ton massiv verschärft.
»Lebensschützer« haben die Funktion von Ärzt*innen als »Gatekeeper« erkannt: Abbrüche anbietende Ärzt*innen sind in Annens Weltbild »Tötungsspezialisten«, deren skrupelloses Treiben nicht nur durch den § 219a, sondern überhaupt gestoppt werden müsse. In der Propaganda von Organisationen wie dem <i>Bundesverband Lebensrecht (BVL), den Ärzten für das Leben e.V. </i> oder den großen US-amerikanischen Vorbildern wie der Alliance Defending Freedom (ADF) hingegen sind sie potenzielle Verbündete und Verhindernde von Schwangerschaftsabbrüchen, wenn sie die moralische Verwerflichkeit von Abtreibungen erkennen und sich dem verweigern würden. In Deutschland steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§12 Weigerung): Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.(4) Auf dieses Recht auf Gewissensfreiheit zielt die »Lebensschutz«-Bewegung, um Abtreibungen durch den Mangel an durchführenden Ärzt*innen zu verunmöglichen. Und so gehen, obwohl die professionalisierte »Lebensschutz«-Bewegung Annens Methoden der Drohung nicht mitträgt, die Strategie der Einschüchterung von Ärzt*innen durch Anzeigen und Strafverfahren auf der einen und der Appell an das ärztliche »Gewissen« und eine Verstärkung von medizin-ethischen Argumentationen auf der anderen Seite Hand in Hand.

Späte Lobby- und Kampagnenarbeit

Auch aus diesem Beweggrund mag die »Lebensschutz«-Bewegung zunächst relativ still geblieben sein, während die Kampagne für die Abschaffung des § 219a an Fahrt aufnahm. Der BVL veröffentlichte erst am Tag vor dem Prozess eine Stellungnahme für das Werbe-Verbot: »Für etwas zu werben, bedeutet in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es sich um etwas Gutes, Akzeptables, Normales handelt, und bedeutet für die Werbenden, dass sie damit Geld verdienen wollen.«(5) Eine der größten »Lebensschutz«-Organisationen, die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) mit nach Eigenangabe über 10.000 Mitgliedern, polemisierte: »Würden, falls laut Gesetzentwurf nur noch ‹anstößige Werbung› verboten bliebe, Werbeanzeigen wie ›Unbeschwert abtreiben – Sonderangebot, nur 399 Euro, nur bis Freitag!‹ als anstößig gesehen werden oder als faires Angebot für finanzschwache Frauen, die sich eine Abtreibung sonst nicht leisten können?«(6)

Lobbyarbeit gehört zum Kerngeschäft der parlamentarisch relativ gut vernetzten »Lebensschutz«-Bewegung und so hat sich die ALfA schriftlich an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewandt und sie um die Aufrechterhaltung des Werbeverbots für Abtreibungen gebeten.(7) Der BVL startete am 12. Dezember seine Kampagne »Keine Werbung für Abtreibung« und übergab mit einer kleinen »Demonstration« stellvertretend mehreren Abgeordneten des Bundestages »Nachbildungen von Embryonen in der zehnten Lebenswoche«(8). Die evangelikale Dachorganisation Deutsche Evangelische Allianz veranstaltete am 13. Dezember einen »parlamentarischen Abend« im Bundestag, ihr Generalsekretär Hartmut Steeb sagte den anwesenden Parlamentarier*innen von CDU/ CSU und FDP: »Wir [geben] keine Ruhe, solange 100.000 Menschen am Eintritt ins Leben gehindert werden.«(9)

Überrascht von der Debatte, die zwar einer der ihrigen mit seiner Anzeige gegen Hänel angestoßen hatte, deren Richtung und Wucht aber mangels einer eigenen konzertierten Gegenpropaganda außerhalb ihrer Kontrolle liegt, werden allerdings auch Stimmen von einem »Eigentor« laut, denn nun werde auch über den § 218 geredet werden, der »Kompromiss« sei in Gefahr: »Es bröckelt an allen Ecken und Enden. Nach der ›Ehe für alle‹, der Diskussion um Leihmutterschaft und Sterbehilfe, nun wieder das Dauerbrennerthema Abtreibung. Das Töten in Deutschland erfährt Konjunktur«, schreibt Bernhard Limberg bei der Evangelischen Nachrichtenagentur idea.(10) Die Abschaffung des gesamten § 218 ff. scheint unrealistisch, doch die plötzliche Zulassung der Öffnung der Ehe für alle im Sommer 2017 und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zu einer dritten Geschlechtsoption im Geburtsregister im Oktober 2017(11) haben auch die »Lebensschutz«-Bewegung getroffen: Für sie ist der Zusammenhang zwischen »Frühsexualisierung«, »Genderwahn«, der Bedrohung des Christentums, der angeblichen Auflösung der traditionellen Hetero-Familie und Abtreibungen sonnenklar. Die Größe der personellen Überschneidungen auf den »Demos für Alle«, die zu Hochzeiten in Stuttgart einige Tausend Menschen gegen mehr Diversität im Bildungsplan mobilisieren konnten, ergibt sich aus der ideologischen Kongruenz im Antifeminismus. Unterschiede in der Nähe oder Distanz zu Neonazis oder AfD, abstoßende Holocaust-Vergleiche oder Uneinigkeit in der Frage, wie zentral Religion im eigenen Weltbild ist, haben bisher keine Zusammenarbeit zwischen der »Lebensschutz«-Bewegung und einem sich organisierenden Antifeminismus verhindert. Gesellschaftlich und ideologisch drohen gefährliche Diskursverschiebungen nach rechts und die Vertiefung diverser Gräben. Dennoch: Der gesellschaftlich erstarkende Antifeminismus (und mit bzw. in ihm die latente bis offene Homo- und Trans*feindlichkeit), musste auf der realpolitischen Ebene herbe Rückschläge einstecken, was auch Teile der »Lebens­schutz«-Bewegung in Bezug auf den § 219a entmutigen dürfte.

Eike Sanders arbeitet für apabiz e.V. und das Forschungsnetzwerk Frauen und Rechtsextremismus.

Anmerkungen

  1. Vgl. https://www.taz.de/Lebensschuetzer-zeigen-Aerztin-an/!5460708/?utm_source=change_org&utm_medium=petition; Die vom Bundeskriminalamt herausgegebene polizeiliche Kriminalstatistik gibt lediglich Auskunft über die Anzahl der an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Ermittlungsverfahren zu § 219a StGB, welche laut Drucksache 18/9595 zwischen 2010 und 2014 insgesamt 42 betrug, 2015 allein schon 27. Zwischen 2010 und 2014 (für 2015 lagen keine Antworten vor) gab es insgesamt nur vier Aburteilungen und davon im Jahr 2010 eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Die weiteren drei Verfahren wurden ohne Verhängung einer Maßregel eingestellt. Vgl. Schriftliche Fragen an die Bundesregierung: Drucksache 18/9595, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809595.pdf, S. 28f.; 22.12.2017
  2. Bsp.: http://www.abtreiber.com/anz/zeitdok/60326/60326.htm
  3. »Quo vadis, Lebensschutz? – Eine Veränderung in den gesellschaftlichen Verhältnissen ist jetzt möglich!«, Gastbeitrag von Prof. Paul Cullen beim Lebensrecht-Forum in Kassel am 19. November 2016, in: http://www.kath.net/news/57579
  4. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Mitwirkung notwendig ist, um von der Frau eine anders nicht abwendbare Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung abzuwenden.
  5. http://www.bv-lebensrecht.de/aktuell/einzelansicht/article/werbung-fuer-abtreibung-verletzt-die-menschenwuerde.html
  6. PM »Sonderangebot Abtreibung?« vom 1.12.2017, in: https://www.alfa-ev.de/01122017-pressemitteilung-sonderangebot-abtreibung/
  7. AlfA Newsletter vom 17.12.2017; https://www.alfa-ev.de/alfa-newsletter/alfa-newsletter-vom-17122017/?online=1
  8. http://www.bv-lebensrecht.de/aktuell/einzelansicht/article/219a-schuetzt-frauen-werbung-fuer-abtreibungen-verhindern.html
  9. http://www.ead.de/nachrichten/nachrichten/einzelansicht/article/dea-parlamentarischer-abend-in-berlin.html
  10. http://www.idea.de/spektrum/detail/ein-eigentor-fuer-den-schutz-ungeborener-103375.html
  11. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber, bis Ende 2018 eine dritte Begriffsoption neben ›männlich‹ und ›weiblich‹ im Geburtenregister zu ermöglichen oder allgemein auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Damit gaben die Karlsruher Richter einer intersexuellen Klägerin Recht.

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