GbP 2-2016 Dietrich Wulf

Wann beginnt die Korruption?

Wie die Berufsordnung mit der Beeinflussung durch die Industrie verfährt

Wulf Dietrich erläutert, wie unkritisch die organisierte Ärzteschaft und deren diesbezüglich geradezu skandalöse Musterberufsordnung im Vergleich zu Initiativen wie MEZIS ist.

»Ärzte sind unbestechlich, allenfalls der Nachbar-Kollege nimmt Vorteile von der Industrie an. Ärztliches Handeln ist grundsätzlich am Wohle des Patienten ausgerichtet«.Diese Mär hält sich seit Jahren in der standespolitischen Diskussion und verhindert eine inhaltliche Diskussion über die Beeinflussbarkeit ärztlichen Handelns. Korruption beginnt aber nicht erst, wenn Geldscheine über den Tisch geschoben werden, Korruption setzt die Bereitschaft des Korrumpierten voraus, sein medizinisches Handeln von wirtschaftlichen Vorteilen bestimmen zu lassen. Man kann diese Bereitschaft korruptives Bewusstsein nennen. Dieses Bewusstsein wird seit Jahren von der Industrie gefördert, ohne dass die Ärzteschaft, zumindest die organisierte, sich dagegen zur Wehr gesetzt hätte. Auf dem vergangenen 119. Ärztetag in Hamburg wurden die Delegierten mit Stoffteddybären und Gummienten von der Industrie beschenkt – Geschenke, die eigentlich das intellektuelle Niveau der Ärzteschaft beleidigen müssten, aber wohl trotzdem wirksam sind.

Ärztliches Handeln wird in den Berufsordnungen der Kammern geregelt. Der Deutsche Ärztetag beschließt eine Musterberufsordnung (MBO), die dann von den Kammern ratifiziert werden muss. Daher gibt es unterschiedliche Ordnungen in den einzelnen Kammern (Unterschiede zum Beispiel bei der Sterbehilfe oder der Bestechlichkeit). Die Regelungen der Berufsordnung befinden sich im vor-justiziablen Bereich, Verstöße werden durch die Standesgerichtsbarkeit geahndet, nicht durch öffentliche Gerichte.
Der § 32 der MBO soll unerlaubte Zuwendungen definieren. Hier heißt es: Dem Arzt (ist es) nicht gestattet, von Patienten oder anderen Personen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten ver­sprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird«. Aber eine Beeinflussung (ist) dann nicht berufswidrig, wenn ... dem Arzt die Möglichkeit erhalten bleibt, aus medizinischen Gründen eine andere als die mit finanziellen Anreizen verbundene Entscheidung zu treffen.«

Eine windelweiche Formulierung: Denn wer beurteilt, ob der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird? Darf man sich also bestechen lassen, wenn der Eindruck nicht entsteht? Soll der Patient das beurteilen, der gar nicht weiß, dass sein Arzt von der Industrie beeinflusst wurde? Und natürlich besteht immer die Möglichkeit, »eine andere Entscheidung zu treffen«, andernfalls wären doch finanzielle Anreize gar nicht notwendig. Völlig unsinnige Formulierungen, nach der bisher kaum ein Arzt oder eine Ärztin belangt wurde.

Der § 32,2 regelt geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen. Die Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe ist nicht berufswidrig, sofern diese ausschließlich für berufsbezogene Fortbildung verwendet werden.« Es darf also auch die passive Kongressteilnahme durch die Pharmaindustrie gesponsert werden. Dabei ist schon lange klar, dass Geschenke, Zuwendungen und Fortbildungsfinanzierung von Seiten der Industrie als Mittel der Beeinflussung eingesetzt werden. Die Wirksamkeit dieser Beeinflussungsversuche ist durch eine Vielzahl von Studien belegt. Im Ergebnis beurteilen Ärzte die Produkte der Zuwender verzerrt, d.h. sie überschätzen den Nutzen und unterschätzen den Schaden. Dies kann eine Gefahr für die Patienten bedeuten. Die Verzerrung des eigenen Urteils entgeht den betroffenen Ärztinnen und Ärzten zumeist – sie sehen die Gefahr lediglich bei den Kollegen.

Deshalb ist eine Null-Euro-Regelung zu fordern, weil damit eine klare Grenze gezogen wird. Auch die zunehmend kritische Öffentlichkeit ist mit einer Null-Euro-Regelung am ehesten von der Unabhängigkeit der ÄrztInnen zu überzeugen. Die Verpflichtung zur Fortbildung ist ureigenste Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten. ÄrztInnen in der Weiterbildung muss die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen durch den Arbeitgeber ermöglicht werden. Die Ärztekammer Niedersachsen hat diesen Paragraphen (§32,2) schon vor Jahren gestrichen, der Hartmann Bund hatte dagegen geklagt, der freie Arzt sei in Gefahr, vergeblich.

Dabei gelten für Angestellte in kommunalen und staatliche Einrichtungen schon lange ganz andere Regeln: Geschenke im Wert über 10 oder 20 € (das hängt von der Region ab) dürfen nicht angenommen werden, Verträge mit der Industrie laufen nur über die Geschäftsleitungen. Für die niedergelassenen ÄrztInnen gelten diese Regeln nicht, sie üben einen freien« Beruf aus, sie sind also frei, auch unter dem neuen Antikorruptionsgesetz Vorteile von der Industrie anzunehmen, sie dürfen es – mit dem neuen Gesetz - nur nicht zu weit treiben. Das ist aber zu wenig.

Dieser § 32 der MBO ist skandalös, denn er erlaubt Zahlungen der Industrie an die Ärzteschaft fast ohne Restriktionen. In der Industrie wäre so ein Zustand undenkbar. Die Compliance-Regeln verbieten die Annahme von Geld oder Geschenken, insbesondere für Personen, die im Einkauf oder der Beschaffung tätig sind. Auch der Arzt oder die Ärztin sind letztlich Einkäufer. Sie kaufen Medikamente oder Hilfsmittel von der Industrie zu Lasten der Krankenkassen und geben diese an die PatientInnen weiter. Da hier sicherlich ein noch größeres Vertrauensverhältnis als in der Industrie herrscht, ist es völlig unverständlich, warum mit diesem Problem so lasch umgegangen wird.In der Industrie wären die ärztlichen Verhaltensregeln völlig inakzeptabel, aber vielleicht läuft hier die Korruption auf einer ganz anderen Ebene (siehe Siemens).

Es ist dringend an der Zeit, das Bewusstsein innerhalb der Ärzteschaft für die Beeinflussbarkeit ihrer ärztlichen Tätigkeit durch Dritte zu stärken. Fortbildung darf nicht mehr direkt von der Industrie finanziert, finanzielle Verflechtungen mit der Industrie müssen in einem öffentlichen Register dargelegt, CME-Punkte nicht mehr für Pharma-gesponserte Veranstaltungen vergeben werden. Das sind einfache Regelungen, die jedem Versicherten einleuchten würden.

Wulf Dietrich

(aus: Gesundheit braucht Politik, Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt: Lobbyismus im Gesundheitswesen, 2/2016)


Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
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