GbP 1-2022 Schleiermacher

Von der »Bereinigung im eigenen Lager« (1)

Der Nürnberger Ärzteprozess vor 75 Jahren und die Sorge um den guten Ruf der deutschen Ärzteschaft (2) – von Sabine Schleiermacher

Während des Nationalsozialismus zeichneten Wissenschaftler und Ärzte für die Tötung von Menschen in Heil- und Pflegeanstalten wie in Konzentrationslagern verantwortlich. Im Interesse des wissenschaftlichen und (wehr)medizinischen Fortschritts waren unzählige Menschen in Konzentrationslagern und in Zusammenhang mit der »Euthanasie« – Aktion für Humanversuche missbraucht und getötet worden. Wie verschiedene Forschungen gezeigt haben, gingen diese Morde nicht auf direkte Anordnungen des nationalsozialistischen Regimes zurück, sondern wurden aus wissenschaftlichem Interesse, aus Karriereinteressen sowie aus einer Identifikation mit den politischen Zielsetzungen des Staates verübt. Der Nürnberger Ärzteprozess, der vom 9. Dezember 1946 bis 20. August 1947 stattfand, brachte die von Medizinern in KZ durchgeführten Experimente sowie die von ihnen zu verantwortenden Tötungen im Rahmen der »Euthanasie«-Aktion vor Gericht.3

In dem bis zum 20. August 1947 dauernden Nürnberger Ärzteprozess waren 23 hochrangige NS-Funktionäre, neben ihrer Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation, beschuldigt, »Kriegsverbrechen« und »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« begangen zu haben, wie sie im Kontrollratsgesetz Nr. 10, Art. II formuliert waren. Zwanzig von ihnen waren Ärzte, drei waren NS-Funktionäre, die durch ihre administrativen Aufgaben für die Versuche an Menschen verantwortlich zeichneten. Die angeklagten 20 Ärzte hatten leitende Funktionen im Sanitätswesen der Wehrmacht, der Luftwaffe, der Waffen-SS oder im militärischen wie zivilen Gesundheitswesen bekleidet. Sieben von ihnen waren Mitglieder der SS. Ihre Forschungsarbeiten hatten sie nicht im Alleingang vollbracht, vielmehr waren sie in institutionelle und personelle Netzwerke eingebunden, zu denen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wie z.B. die der Luftwaffe, der Waffen-SS oder die der Kaiser-Wilhelm-Institute, sowie die medizinischen Fakultäten und deren Vertreter gehörten. Unter den Angeklagten waren somit auch Mitglieder deutscher Universitäten und international anerkannte Wissenschaftler, wie z.B. Gerhard Rose, Leiter der Abteilung Tropenmedizin am Robert-Koch-Institut oder der Chirurg Paul Rostock, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Berlin. 

In Nürnberg wurden Unterdruck- und Unterkühlungsversuche, Malaria-, Lost (Senfgas)-, Sulfonamid-, Fleckfieber-Experimente, Versuche zu Knochen-, Muskel- und Nervengeneration, zu Knochentransplantationen, Experimente mit Meerwasser sowie die Beteiligung an der »Euthanasie« verhandelt. Bei den Experimenten starben Hunderte von Menschen, viele trugen lebenslange Schädigungen davon. Auf Grund des Beschlusses der Ärztekammern sowie mit Zustimmung aller medizinischen Fakultäten und noch vor Beginn des Nürnberger Ärzteprozesses am 9. Dezember 1946 wurde der Heidelberger Privatdozent für Neurologie, Alexander Mitscherlich, um die Übernahme der Leitung einer deutschen Ärztekommission zur Beobachtung des Prozesses gebeten.4 Fünf Monate vor dessen Beendigung, im März 1947, erschien die von Mitscherlich und dem Kommissionsmitglied Fred Mielke herausgegebene Dokumentation »Das Diktat der Menschenverachtung«, mit einer kleinen Auswahl von Dokumenten aus dem Verfahren, die vornehmlich einer ärztlichen Öffentlichkeit zugänglich wurde.5 

Die Reaktion waren heftige Proteste von medizinischen Wissenschaftlern und Ärzten, die sich zum einen gegen die in den veröffentlichten Dokumenten zu erkennenden Namen von sich noch im Amt befindenden und bis dahin positiv beleumundeten Professoren richteten. Von einzelnen namhaften Vertretern von Medizinischen Fakultäten wurde der Streit vor Gericht getragen und mit großer Schärfe geführt. (Büchner, Heubner, Sauerbruch) Mitscherlich/Mielke hatten anhand eines Beispiels ohne Nennung von Namen die Frage nach der Verantwortung derjenigen gestellt, die auf Fachtagungen von den verbrecherischen Experimenten erfahren, diese jedoch nicht kritisiert hatten.6 Ihrer Verantwortung versuchten sich die prozessierenden Wissenschaftler durch Verweis auf die obrigkeitsstaatlichen Strukturen, die Vertraulichkeit der Tagungen sowie den Hinweis, »Missfallen in vertrautem Kreis« geäußert zu haben, zu entziehen.7 Zum anderen rief die Bewertung von Mitscherlich/Mielke, dass schon allein wegen des rechnerischen Missverhältnisses zwischen der geringen Anzahl der Angeklagten und der großen Anzahl der Taten zwar nur Einzelfälle oder ausgesuchte Nationalsozialisten, SS-Mitglieder oder »Perverse« angeklagt seien, sich aber die Medizin in ihrer Gesamtheit zu verantworten hätte, heftige Proteste hervor.8 

Mit ihrer durch die Beobachtung des Prozesses und der dort zur Sprache gekommenen medizinischen Experimente gewonnenen Einschätzung hatten Mitscherlich/Mielke das Gegenteil von dem getan, was die Ärzteschaft von ihnen erwartet hatte, sollten sie doch genau die Frage nach der Verantwortung der Medizin und nicht nur von Einzelpersonen verhindern. So konterkarierten Mitscherlich und Mielke mit ihrer Publikation die Versuche einer semantischen Umdefinition wissenschaftlicher Tätigkeit während des Nationalsozialismus. Hatte man doch das diskursive Management der eigenen Fachvergangenheit unter gewandelten politisch-gesellschaftlichen Rahmen­bedingungen gleich nach 1945 mit viel Energie betrieben. 

Im Sommer 1947 reagierte der Physiologe und Prorektor und spätere Rektor der Universität Göttingen, Friedrich Hermann Rein (1898-1953) neben anderen Medizinern in der Göttinger Universitätszeitung, um ihre Interpretation der Medizin im Nationalsozialismus in der Öffentlichkeit durchzusetzen. Dazu versuchten sie, Mitscherlichs und Mielkes Dokumentensammlung zu diskreditieren.9 Rein hatte der interessierten Öffentlichkeit auch schon vor Beginn des Nürnberger Ärzteprozesses die Deutung unterbreitet, die Experimente in den Konzentrationslagern seien nicht im eigentlichen Sinne wissenschaftlich motiviert gewesen, der wirklichen medizinischen Wissenschaft sei daher auch kein Vorwurf zu machen.

Nun führte Rein aus: Die »Medizinverbrechen« dürften einer »Laienöffentlichkeit« nicht bekannt gemacht werden, da ja »einige hervorragende Wissenschaftler, die der Welt durch ihre völlige Untadeligkeit und gerade durch ihre hohe Menschlichkeit bekannt sind, in den furchtbaren Verdacht der Billigung oder gar der Anregung dieser Verbrechen« geraten könnten.10 So ging es wieder nicht um Aufklärung, sondern die Erhaltung des Rufes der medizinischen Wissenschaftler und Ärzte. Wieder konnte Rein auf sein Insiderwissen zurückgreifen und wieder war der Argumentationsgang, Verantwortung für Verbrechen einzelnen »Psychopathen« oder »Sadisten« zuzuschieben, hier jenen, die angeklagt waren oder nicht mehr angeklagt werden konnten.11 

Dieses Muster verband Rein mit der Kategorie Wissenschaft. Zu ihr gehöre, »daß lebensgefährliche Versuche nur im Selbstversuch oder allerhöchstens in freiwilliger Arbeitsgemeinschaft durchgeführt werden dürfen.« Sollte dieses Kriterium nicht erfüllt sein, könne nicht von Wissenschaft gesprochen werden. »Wer aber an hilflosen Gefangenen experimentiert haben sollte, ob mit wissenschaftlichen Methoden oder Fragestellungen oder nicht, der hat sich selbst außerhalb der Wissenschaft gestellt ... Es ist gerade Unwissenschaftlichkeit, die jene Nürnberger Angeklagten zu ihren verhängnisvollen Entscheidungen brachte, soweit sie nicht reine Verbrecher waren.«12 So hatte Rein die angeklagten Forscher zu unwissenschaftlichen Einzeltätern definiert, auf deren Konto dann auch die Verantwortung für die Geschehnisse zu buchen sei.13 

Mit der oben zitierten Definition war es leicht, auf der einen Seite die Verantwortlichkeit für die Geschehnisse auf das Konto persönlicher Unsittlichkeit einzelner Forscher zu schieben und auf der anderen Seite eine Dokumentation der eigenen disziplinären und individuellen Anständigkeit in die Wege zu leiten. Folglich entgegnete Mitscherlich den Vorwürfen Reins, indem er schrieb: »Dem Satz Professor Reins, daß dem ›wahren Wissenschaftler Humanität ein selbstverständliches Lebenselement ist‹, möchte ich gewiß nicht widersprechen, ich möchte ihm allerdings eine Frage anhängen, ob er nämlich ebenso selbstverständlicherweise die Humanität in seinem Forschungsobjekt, dem Menschen, beachtet hat. Ich bezweifle dies und möchte nur auf die einfache Tatsache hinweisen, daß im Zuge der Euthanasie zum Beispiel, an welcher nicht nur Perverse beteiligt waren, die Patienten und nicht die Ärzte starben. Bei solcher Einseitigkeit des Glücksgefühls der Humanität ist es dann auch nicht verwunderlich, daß sehr viele Wissenschaftler im Augenblick des Eintritts der Diktatur sich keineswegs darüber klar waren, daß sie nun eigentlich auf dem Trockenen saßen, sondern daß sie, wie Professor Rein sagt, ›unbegreiflicherweise hemmungslos guten Glaubens‹ blieben. Im Gegenteil, sie empfingen ihren ›Adlerschild‹ und ihre Institute aus der Hand des Repräsentanten der Inhumanität und dankten ihm.«14

Mit Bezug auf die Auswertung wissenschaftlicher und medizinischer Forschung durch amerikanische und britische Besatzungsbehörden15 stellte Mitscherlich erneut die Frage nach den Kriterien, die in dieser Debatte einer Definition von Wissenschaft und Unwissenschaftlichkeit zugrunde gelegt wurden. So fragte er Rein, der die US-amerikanische Freiheit der Wissenschaft pries, wie er es denn beurteile, wenn seine »engeren Fachkollegen« in den USA die während des Krieges entstandenen Ergebnisse der »deutschen Zweckforschung«, eben jene, die Rein Verbrechern außerhalb der Wissenschaft zuschob, zur Verwendung »durch andere Mächte« sammelten und karikierte dieses Phänomen mit den Worten: »Der Herr hat gewechselt, aber das Ziel ist das gleiche geblieben.« Mitscherlich teilte allerdings nicht Reins Ansicht, dass die Trennung in eine sogenannte Grundlagenforschung und angewandte Forschung ausreiche, um sich einer potentiellen Schuld zu entledigen.16

Waren die Mediziner, die in Nürnberg angeklagt waren, »pseudowissenschaftliche Einzeltäter«?

Im Nürnberger Ärzteprozess wurden auch der Medizin inhärente Formen des Denkens und Arbeitens deutlich, die bedingt durch die spezifischen politischen Rahmenbedingungen und ethischen Wertsetzungen während des Nationalsozialismus in besonderer Weise erkennbar geworden waren, ohne dass sie zur Verhandlung gestellt wurden. Sichtbar wurde ein naturwissenschaftlich-reduktionistisches Denken, das sich insbesondere in den Paradigmen der sozialdarwinistisch ausgerichteten Rassenhygiene und der Leistungsmedizin zeigte, in denen das Wohlergehen des Individuums einem vermeintlichen Volkswohl untergeordnet wurde und die es ermöglichten, Menschen in Sachen umzudeuten. vor dem Hintergrund der zur Verhandlung kommenden medizinischen Experimente befürchteten Ärzte wie auch zahlreiche Mitglieder Medizinischer Fakultäten den Verlust ihrer medizinischen und wissenschaftlichen Autorität, ihrer Reputation wie ihrer gesellschaftlichen Position. Um deren Erhalt bemüht sahen sie sich gezwungen, sich sowohl zu den geänderten politischen Rahmenbedingungen als auch zur jüngsten Geschichte ihrer Disziplin, die in Form der zunehmend aufgedeckten verbrecherischen Experimente an die Öffentlichkeit kam, zu verhalten. Insofern handelte es sich aus ihrer Perspektive um die Verhinderung eventuell weiterreichender Eingriffe und damit Schadensabwendung. 

Gleichzeitig ist eine Selbstrechtfertigung zu erkennen, hatten sie doch nicht zu den Kritikern der Medizin im Nationalsozialismus gezählt, einzelne von ihnen sogar selbst genau in den inkriminierten Feldern geforscht. In Reaktion auf die im Ärzteprozess zur Sprache gebrachten Verbrechen, die von Medizinern begangen worden waren, nahmen deren Vertreter eine Distanzierung zu einer wissenschaftlichen Praxis vor, mit der sie nun nicht mehr in Verbindung gebracht werden wollten. Hierfür bedienten sie sich verschiedener definitorischer Argumentationsmuster. So stellten sie die Angeklagten als solitäre Täter dar, die als Ärzte inkompetent gewesen seien. Zudem seien sie Nationalsozialisten gewesen und hätte der Nationalsozialismus ihr wissenschaftliches Vorgehen überformt, wodurch es unwissenschaftlich geworden sei. Auch wenn das Argument, dass ein Prozess gegen deutsche Ärzte vor einem nicht deutschen Gericht nicht fair sein könne, aufscheint, waren sie der Meinung, dass die von Einzeltätern begangenen Verbrechen verurteilt werden müssten, wurde hierdurch doch ihre einzelne Täterschaft erwiesen, wodurch die Distanzierung von ihnen umso einfacher wurde. 

Insgesamt sollte das Bild entstehen, dass die angeklagten Ärzte für die Ärzteschaft keinesfalls repräsentativ seien. Und in jedem Fall sollte eine strukturelle Debatte um die Medizin im Nationalsozialismus verhindert und so eine Beschädigung von Vertretern der deutschen Medizin abgewendet werden. Denunzierung von Einzelpersonen und ihre anschließende Ausgrenzung aus der Gemeinschaft medizinischer Wissenschaft dienten als geeignete Mittel zur Errichtung eines »cordon sanitaire«, mit dem die inkriminierten Handlungen nebst ihrer Akteure, ihres Handlungsrahmens und ihrer Motivations- und Legitimationszusammenhänge in Quarantäne gestellt wurden. Jene, die sich diesem Vorgehen nicht anschließen oder sogar einen weiterreichenden Diskurs führen wollten, wurden bestenfalls marginalisiert, wenn nicht sogar mit Prozessen überzogen.

Die Art und Weise, wie medizinische Experimente durchgeführt worden waren, wurde als nicht zur Wissenschaft gehörig, als »un-« oder »pseudowissenschaftlich« bezeichnet. Der Begriff »Unwissenschaftlichkeit« diente gleichzeitig der Verschleierung der Selbstmobilisierung für und der Kollaboration mit dem Nationalsozialismus sowie der Konstruktion einer Dichotomie von Wissenschaft und Politik/Staat. Die Frage nach der ethischen Verantwortung des Wissenschaftlers wurde mit der Kategorisierung medizinischer Experimente als »un«- und »pseudowissenschaftlich« ausgeblendet. Die in der Rückschau bemühte defensive Konstruktion, nach der Wissenschaft im Nationalsozialismus in weiten Teilen »Pseudowissenschaft« gewesen sei, wurde in der Nachkriegszeit in der Öffentlichkeit bereitwillig rezipiert. Bis heute findet sich diese Kategorisierung in zahlreichen, nicht nur deutschsprachigen Überblicken, die sich allgemein mit medizinischen Experimenten während des Nationalsozialismus beschäftigen.17

(Der Beitrag ist die gekürzte Fassung eines Vortrags, der anlässlich des 75. Jahrestages in der Hellen Panke e.V., Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin am 9.12.2021 gehalten wurde. Die Gesamtfassung des Vortrags findet sich unter https://www.youtube.com/watch?v=RzCRd8j-0is=

Fußnoten

  1. Das Zitat stammt aus einem Brief des stellv. Präsidenten der Ärztekammer Frankfurt, August G. L. de Bary, an den Präsidenten der Ärztekammer Grosshessen, Carl Oelemann (25.10.1946). Hier forderte de Bary, dass die deutsche Ärzteschaft zu den im Nürnberger Ärzteprozess angeklagten Verbrechen auf möglichst große Distanz gehen solle, um ihren guten Namen zu verteidigen. Dörner, Klaus/Ebbinghaus, Angelika/Linne, Karsten (Hg.), Der Nürnberger Ärzteprozeß 1946/47. Wortprotokolle, Anklage- und Verteidigungsmaterial, Quellen und Umfeld. Erschließungsband zur Microfiche-Edition. München/New York 2000 (im Folgenden kurz: Edition Nürnberger Ärzteprozeß), Mikrofiche 8/630-633
  2. Dieser Beitrag basiert auf: Schleiermacher, Sabine/Schagen; Udo, Medizinische Forschung als Pseudowissenschaft. Selbstreinigungsrituale der Medizin nach dem Nürnberger Ärzteprozess. Rupnow, Dirk/Lipphardt, Veronika/Thiel, Jens/Wessely, Christina (Hg.), Pseudowissenschaft. Konzeptionen von Nichtwissenschaftlichkeit in der Wissenschaftsgeschichte. Frankfurt a.M. 2008, 251-278
  3. Edition Nürnberger Ärzteprozess, Mikrofiche 8/636; 8/638
  4. Mitscherlich, Alexander/Mielke, Fred, Das Diktat der Menschenverachtung. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen, Heidelberg 1947. In einer überarbeiteten Fassung erschien die Publikation 1949 unter folgendem Titel: Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Medizinische und Eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg, Heidelberg 1949. Ab 1960 wurde die nochmals überarbeitete Dokumentation mit neuem Titel publiziert und bis heute mehrfach wieder aufgelegt: Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, 16. Aufl., Frankfurt 2004. Vgl. zu diesem Themenkomplex insbesondere die Darstellung in: Peter, Jürgen, Der Nürnberger Ärzteprozeß im Spiegel seiner Aufarbeitung anhand der drei Dokumentensammlungen von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, Münster 1994, S. 51. Hartmann, Fritz, Vom ‚Diktat der Menschenverachtung’ 1946 zur ‚Medizin ohne Menschlichkeit’ 1960. Zur frühen Wirkungsgeschichte des Nürnberger Ärzteprozesses. Bochum 2005. Beushausen, Fakultät, S. 252-256
  5. Als Beispiel hatten Mitscherlich/Mielke angeführt, dass in der wissenschaftlichen Besprechung über „ärztliche Fragen bei Seenot und Winternot“ im Oktober 1942, bei der die von Sigmund Rascher im KZ-Dachau durchgeführten Experimente öffentlich gemacht wurden, „keiner der 95 Teilnehmer [...], unter ihnen namhafteste Vertreter der Wissenschaft, [...] über die Versuchsanordnung weitere Aufklärung verlangt oder gegen sie Protest erhoben“ habe. Tagungsbericht 7/43, Edition Nürnberger Ärzteprozess, Mikrofiche 3/322. Die juristische Auseinandersetzung spielte sich zwischen den Herausgebern und dem Verlag einerseits und dem Direktor des Pathologischen Instituts der Universität Freiburg, Franz Büchner und den Professoren Wolfgang Heubner und Ferdinand Sauerbruch andererseits ab und dauerte bis 1960. Peter, Nürnberger Ärzteprozeß, S. 166-221
  6. Rechtsanwalt W. Bappert, Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Mitscherlich, Mielke und Verlag Lambert Schneider v. 24.4.1947, Edition Nürnberger Ärzteprozess, Mikrofiche 8/2490-2499; 2493f. Mitscherlich/ Mielke, Diktat, S. 42
  7. Mitscherlich/Mielke, Vorwort, in: Diktat, S. 12
  8. Rein, Friedrich-Hermann, Wissenschaft und Unmenschlichkeit. Bemerkungen zu drei charakteristischen Veröffentlichungen. Göttinger Universitäts-Zeitung 2 (1947) 14,  S. 3-5. Mitscherlich, Alexander, Mitscherlich antwortet, in: Göttinger Universitäts-Zeitung 2 (1947) 17/18, S. 6-7. Rein, Friedrich Hermann, Vorbeigeredet, in: Göttinger Universitäts-Zeitung 2(1947)17/18, S. 7-8. Der Dokumentenstreit. Neue Stimmen zu dem „Diktat der Menschenverachtung“, in: Göttinger Universitäts-Zeitung 3(1948) 3, S. 4. Mitscherlich, Alexander, Mitscherlich: Absicht und Erfolg, Göttinger Universitäts-Zeitung 3(1948) 3, S. 4 f. Heubner, Wolfgang, Sauerbruch, Ferdinand, Protest von Heubner und Sauerbruch, in: Göttinger Universitäts-Zeitung 3(1948)3, S. 6 f. Mitscherlich, Alexander, Protest oder Einsicht? Antwort Mitscherlichs an die Professoren Heubner und Sauerbruch, in: Göttinger Universitäts-Zeitung 3 (1948) 10, S. 6f.
  9. Rein, Wissenschaft, S. 4
  10. Sigmund Rascher, der zahlreiche Versuchsreihen an Menschen in Dachau initiierte, war bereits im März 1944 u.a. wegen „Häftlingsbegünstigung aus Gewinnsucht“ und Kindesentführung verhaftet und im April 1945 auf Befehl Himmlers in Dachau hingerichtet worden. Sein Tod, so Ernst Klee, ermöglichte „allen anderen beteiligten Medizinern, jede Schuld auf Rascher abzuwälzen“. Klee, Ernst, Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer, Frankfurt a. M. 1997, S. 353. Ders., Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, Frankfurt a. M. 2003, S. 480
  11. Rein, Wissenschaft, S. 4
  12. „Es ist gerade Unwissenschaftlichkeit, die jene Nürnberger Angeklagten zu ihren verhängnisvollen Entscheidungen brachte, soweit sie nicht reine Verbrecher waren.“ Rein, Wissenschaft, S. 4
  13. Mitscherlich, Mitscherlich antwortet, S. 7
  14. Weindling, Paul, Zur Vorgeschichte des Nürnberger Ärzteprozesses. In: Ebbinghaus, Angelika / Dörner, Klaus, Vernichten und Heilen. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen. Berlin 2001,, S. 26-47, 32-36
  15. Mitscherlich, Mitscherlich antwortet, S. 7
  16. Insbesondere werden damit jedoch jene Versuche beschrieben, die von Ärzten, die zugleich Mitglied in der SS waren, an Häftlingen in Konzentrationslagern verübt worden waren. Stellvertretend sei hier auf die Webseite des United States Holocaust Memorial Museum verwiesen. Dort wird im Zusammenhang mit einer einführenden Bibliographie zum Stichwort „Medical Experiments“ der entsprechende Eintrag in der „Encyclopedia of the Holocaust“ vorgestellt als ein „overview of the pseudoscientific Nazi experiments conducted in the name of medical research.“ (https://www.ushmm.org/search/results/?q=pseudoscientific+Nazi+experiments+conducted+in+the+name+of+medical+research 14.03.2022)

(Gesundheit braucht Politik. Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche - Vulnerabel in Gesundheitswesen und Gesellschaft, Nr. 1, März 2022)

 


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