Wer arm ist, muss eher sterben
Christoph Butterwegge über Corona, Armut und Gesundheit
Als die COVID-19-Pandemie im Januar/Februar 2020 die Bundesrepublik erreichte, deckte sie einerseits viele schon länger bestehende Missstände, soziale Ungleichheiten und politische Versäumnisse auf. In diesem Zusammenhang war in den Massenmedien häufig von einem »Brennglas« die Rede, das gesellschaftliche Fehlentwicklungen deutlicher als vorher zutage treten lasse. Andererseits haben die »Jahrhundertpandemie«, das von ihren ökonomischen Auswirkungen (Unterbrechung von Lieferketten und Zusammenbruch von Absatzmärkten) sowie von den staatlichen Infektionsschutzmaßnahmen (temporäre Schließung von Gaststätten, Geschäften und Kultureinrichtungen sowie Kontaktverbote, Ausgangs- und Reisebeschränkungen) ausgelöste Krisendesaster, aber auch die stark auf Wirtschaftsunternehmen bzw. ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zugeschnittenen Finanzhilfen, »Rettungsschirme« und Fördermittel des Staates die Ungleichheit in Deutschland nicht nur klarer sichtbar gemacht, sondern noch verschärft.
Ungleichheit in der Pandemie
Arm und Reich waren vor dem als SARS-CoV-2 bezeichneten Coronavirus nur auf den ersten Blick gleich. Schon früh zeigte sich, dass sie die Pandemie je nach ihrer Vulnerabilität unterschiedlich stark traf. So hatten die gravierenden Ungleichgewichte beim Einkommen und beim Vermögen großen Einfluss auf das materielle Schicksal der Menschen sowie ihr subjektives Erleben und die psychosozialen Folgen der pandemischen Ausnahmesituation. Arbeitsbedingungen, Wohnverhältnisse und Gesundheitszustand (Anzahl, Art und Schwere der sozial bedingten Krankheiten) übten einen signifikanten Einfluss auf das Infektions-, Morbiditäts- bzw. Mortalitätsrisiko von Personengruppen aus, die schon deshalb ganz unterschiedlich von der Pandemie betroffen waren. Hieß es früher aufgrund der je nach Geschlecht rund zehn Jahre höheren Lebenserwartung von Wohlhabenden und Reichen: »Wer arm ist, muss früher sterben«, so änderte sich diese Faustregel durch die Pandemie geringfügig: »Wer arm ist, muss eher sterben«, hieß es nunmehr, weil das Risiko, an COVID-19 zu sterben, für Wohlhabende und Reiche sehr viel niedriger war.
Eine positive Korrelation zwischen der sozioökonomischen und der gesundheitlichen Ungleichheit zeigte sich zunächst auf der geografischen Ebene. Die wissenschaftliche Auswertung der COVID-19-Meldedaten durch Mitarbeiter*innen des Robert-Koch-Instituts und des Instituts für Medizinische Soziologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ließ eine Übereinstimmung der Verteilung des Infektionsrisikos mit regionalen Mustern sozioökonomischer Ungleichheit erkennen. Höhere Inzidenzraten gab es anfangs vornehmlich in sozioökonomisch bessergestellten Landkreisen und kreisfreien Städten. Allerdings wandelte sich diese Tendenz im weiteren Verlauf des Ausbruchsgeschehens und kehrte sich in den am stärksten betroffenen Landesteilen Süddeutschlands (Bayern und Baden-Württemberg) ab Mitte April 2020 um. Offenbar waren zunächst Regionen mit geringerer sozioökonomischer Deprivation und Personen mit einem relativ hohen sozioökonomischen Status stärker betroffen, weil sowohl eine Reisetätigkeit – insbesondere Skireisen wie etwa nach Ischgl, dem bekannten COVID-19-Hotspot im österreichischen Tirol – als auch die Partizipation an gesellschaftlichen Ereignissen nun mal größere finanzielle Ressourcen erfordern.
Eine ähnliche geografische Verschiebung des Infektionsgeschehens fand auch kleinräumiger, d.h. innerhalb von Kommunen statt, wie der Kölner Stadt-Anzeiger (vom 23. März 2021) unter dem Titel »Schwerpunkt im Rechtsrheinischen« berichtet. Er bezieht sich auf eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) auf der Basis anonymisierter, zwischen März 2020 bis Januar 2021 gewonnener Kontaktverfolgungsdaten des größten Gesundheitsamtes der Bundesrepublik. Wie die Verbreitung des Coronavirus in den 86 Kölner Stadtteilen ergab, wanderte der Erreger bis zum Juni 2020 gewissermaßen vom eher wohlhabenden Linksrheinischen ins Rechtsrheinische, wo die Arbeitslosigkeit, die Armutsbetroffenheit und der Anteil von Migrant*innen höher, die Mieten aber niedriger sind.
Köln hatte im Frühjahr 2021 unter den 16 größten Städten des Landes die höchste Sieben-Tage-Inzidenz. Der Kölner Stadt-Anzeiger (vom 26. April 2021) veröffentlichte eine Karte und eine Tabelle, die noch deutlicher zeigten, dass die Inzidenzwerte negativ mit dem Sozialstatus der einzelnen Stadtteile korrelierten. Denn sie reichten von 0 im noblen Villenviertel Hahnwald bis zu 717,1 im rechtsrheinischen Gremberghoven, einem Stadtteil mit einer sehr hohen Arbeitslosenquote. Mehrsprachige »Anti-Corona-Scouts« und mobile Impfteams in »vulnerable Sozialraumgebiete« zu schicken, wie das die Kölner Stadtverwaltung erst spät tat, war zwar notwendig, die Aufhebung der Impfpriorisierung nach dem Lebensalter stellte aber eine positive Diskriminierung von Hochhaussiedlungen und sozial benachteiligten Wohnquartieren dar, ohne dass mit der extrem ungleichen Stadtentwicklung die strukturellen Ursachen des Problems beseitigt oder auch nur auf die kommunalpolitische Agenda gerückt worden wären.
Stieß das neuartige Virus auf Menschen, deren ökonomische Lage und/oder soziale Stellung sich deutlich unterschieden, wichen die gesundheitlichen Folgewirkungen für die Betroffenen zum Teil stark voneinander ab. Am härtesten traf COVID-19 die Immun- und die Finanzschwächsten, also zwei personell weitgehend identische Bevölkerungsgruppen. Arbeitslose, Arme und Abgehängte weisen häufiger als die übrigen Gesellschaftsmitglieder schwere Vor- und Mehrfacherkrankungen auf, darunter Adipositas, Asthma, Diabetes mellitus, Bluthochdruck und eine chronisch-obstruktive Bronchitis. Auch katastrophale Arbeitsbedingungen (z.B. in der Fleischindustrie) sowie beengte und hygienisch bedenkliche Wohnverhältnisse (z.B. in Gemeinschaftsunterkünften) erhöhten das Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus sowie für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. In den Flüchtlingsheimen, wo selbst große Familien keine eigenen Sanitäranlagen haben sowie Abstands- und Hygieneregeln nur mit erheblicher Mühe oder gar nicht einzuhalten sind, war die Ansteckungsgefahr besonders groß.
Überwiegend einkommens- und immunschwach waren Obdach- und Wohnungslose, aber auch Strafgefangene, (süd)osteuropäische Werkvertragsarbeiter*innen der Subunternehmen von Großschlachtereien bzw. Fleischfabriken und Saisonarbeiter*innen der Landwirtschaft (Erntehelfer*innen), zudem Migrant*innen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige, Suchtkranke, Prostituierte, Erwerbslose, Geringverdiener*innen, Kleinstrentner*innen und Transferleistungsbezieher*innen (Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerberleistungen).
Zu den von der Pandemie und ihren Auswirkungen finanziell überdurchschnittlich stark gebeutelten Gruppen zählten auch die Soloselbstständigen, die Kleinstunternehmer*innen und die Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Letztere wurden häufiger als jede andere Beschäftigtengruppe mit Kurzarbeit bis hin zur »Kurzarbeit Null« konfrontiert und mussten entsprechende Einkommenseinbußen hinnehmen, wobei die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gerade für diese Beschäftigtengruppe am wenigsten griff. Das bei einer um mindestens 50 Prozent reduzierten Arbeitszeit nach dreimonatigem Bezug auf 70 bzw. 77 Prozent und nach sechsmonatigem Bezug auf 80 bzw. 87 Prozent angehobene Kurzarbeitergeld schützte sie nicht vor Armut, wohingegen ihnen ein Mindestkurzarbeitergeld mehr genützt hätte als die von CDU, CSU und SPD vorgenommenen Verbesserungen (Einbeziehung der Leiharbeiter*innen und Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter*innen).
Die als Reaktion auf die Pandemie behördlich verordnete Schließung von Geschäften, Hotels (außer für Geschäftsreisende), Gaststätten, Bars, Diskotheken, Musik- und Nachtclubs, Bordellen, Kinos, Theatern sowie anderen Kultureinrichtungen hatte erhebliche wirtschaftliche Einbußen für die Eigentümer*innen und dort Beschäftigten, aber auch Konkurse und Entlassungen zur Folge. Denn die Zahl der Kurzarbeiter*innen stieg im April 2020 auf knapp sechs Millionen und die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Verlauf der Pandemie wieder auf über eine Million, weil auch Insolvenzen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Entlassungen etwa in der Gastronomie, der Touristik und der Luftfahrtindustrie nicht ausblieben
Was den Infektionsschutz betrifft, hat sich der Staat im Kernbereich der Industrieproduktion anders als im Handel und im Bereich der personennahen Dienstleistungen mit Restriktionen für die Unternehmen sehr zurückgehalten. Logistikzentren, Großbaustellen, die Automobilindustrie, der Maschinenbau und die chemische Industrie blieben davon nahezu unbehelligt. Trotz eines hohen Infektionsrisikos in Fertigungshallen, insbesondere an Fließbändern, wurde dort nicht massiv eingegriffen, sondern weitgehend auf Selbstverpflichtungen und »Eigenverantwortlichkeit« der Unternehmen gesetzt. Großkonzerne mussten die Produktion im ersten Lockdown denn auch höchstens deshalb einstellen, weil ihre Lieferketten gerissen und/oder ihre Absatzmärkte in anderen Erdteilen weggebrochen waren.
Offenbar hatte man weniger den Gesundheitsschutz als den wirtschaftlichen Erfolg großer Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Blick, die mit dem zu Beginn der Pandemie reformierten und auch für Leiharbeiter*innen geöffneten Kurzarbeitergeld befähigt wurden, ihre Belegschaft trotz der Krise zu halten und ihre Personalplanung flexibel zu gestalten. BMW ließ sich für weit über 20.000 Beschäftigte in Kurzarbeit fast die gesamten Lohnkosten (einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) erstatten, zahlte aber im Mai 2020 nicht weniger als 1,64 Milliarden Euro an Dividenden für das Vorjahr aus. Davon erhielten die beiden Großaktionäre Susanne Klatten und Stefan Quandt, denen fast die Hälfte des Münchner Automobilherstellers gehört, allein 769 Millionen Euro. Frankreich, Dänemark und Schweden knüpften Finanzhilfen dagegen an die Bedingung, dass Unternehmen keine Gewinne ausschütten.
Prof. Dr. Christoph Butterwegge hat bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt und kürzlich zusammen mit seiner Frau Carolin Butterwegge das Buch »Kinder der Ungleichheit. Wie sich die Gesellschaft ihrer Zukunft beraubt« veröffentlicht.
(Gesundheit braucht Politik. Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt: Covid 19. Pandemie der Ungleichheit, Nr. 3, Oktober 2021)