Auseinanderdriftende Gesellschaft
Martin Kronauer über Armut in Deutschland
Zur Eröffnung des Gesundheitspolitischen Forums haben wir Martin Kronauer gebeten, einen Vortrag zum Problem der Armut in Deutschland zu halten und dabei einen etwas breiteren Überblick über aktuelle Befunde zu geben und zugleich eine gesellschaftspolitische Einordnung vorzunehmen. Wir veröffentlichen hier eine für »Gesundheit braucht Politik« überarbeitete und gekürzte Fassung des Vortrags.
Armut gilt heute kaum noch als Skandal, eher als ein hinzunehmendes, wenn auch bedauerliches, Übel. Selbst die periodische Veröffentlichung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, der ja gerade darauf abzielt, Aufmerksamkeit auf die Armut und ihr Gegenstück, den Reichtum, zu lenken, ändert daran nichts. Wir haben in diesem Jahr ein zehnjähriges Jubiläum. Erinnert sich jemand von Ihnen daran, dass die Europäische Union 2010 zum Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erklärt hatte? Wem ist es damals überhaupt aufgefallen, was war in Deutschland davon zu merken? Und was ist heute aus diesem »Kampf« geworden? Armut, so scheint es, ist zu einem festen Bestandteil unserer Gesellschaft geworden, und zwar nicht nur als statistisch erfasste Größe, sondern auch als eine nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellte Größe.
Vom Skandal zum Schicksal
Es lohnt, einen kurzen Blick in eine etwas weiter zurückliegende Vergangenheit, nämlich in die 1980er Jahre zu werfen. Damals wurde die Armut in der Tat noch als Skandal wahrgenommen, ebenso die enge Begleiterin der Armut, die Arbeitslosigkeit. Beide waren seinerzeit deutlich geringer ausgeprägt als heute, galten aber keineswegs als selbstverständlich. Denn Armut und Arbeitslosigkeit hatten in mehr als zwanzig Jahren zuvor stetig abgenommen, die Ungleichheit der Einkommen war zurückgegangen, die Arbeitslosigkeit war bis auf einen unproblematischen Rest verschwunden. Zum ersten Mal in der Geschichte schien es in Deutschland möglich, selbst unter den Bedingungen einer kapitalistischen Ökonomie diese beiden sozialen Grundübel zu überwinden. Gerade deshalb wurden der Wiederanstieg der Armut und die Rückkehr der Arbeitslosigkeit in den 1970er Jahren, vor allem aber ihre Verfestigung in den 1980er Jahren, als Skandal angesehen und thematisiert. Im öffentlichen Bewusstsein war noch immer verankert, dass es in der Verantwortung der Gesellschaft liegt, es nicht zu Armut und Arbeitslosigkeit kommen zu lassen. Die Regierungen standen geradezu in der Pflicht, das soziale Netz so eng zu knüpfen, dass Armut nicht mehr möglich sein sollte, und am Arbeitsmarkt für Vollbeschäftigung zu sorgen. Beide, Armut und Arbeitslosigkeit, waren politisch entlegitimiert worden.
Heute gilt Vollbeschäftigung geradezu als Utopie, und wer sie erreichen will, muss sich dafür rechtfertigen. Armut wiederum scheint ein Schicksal zu sein, für dessen Überwindung Politik und Gesellschaft nur sehr bedingt und allenfalls indirekt eine Verantwortung übernehmen können und sollen. Das Thema Armut in Deutschland steht somit im Zentrum weitreichender und mit einander eng verbundener gesellschaftlicher Veränderungen: Zum einen von Veränderungen, die zum Anstieg und der Verfestigung der Armut geführt haben; zum anderen von Veränderungen im gesellschaftlichen und politischen Umgang mit der Armut.
Armut in Zahlen
Zuvor aber der versprochene, notwendigerweise sehr kursorische Überblick über Armut in Deutschland heute. Ich orientiere mich dabei an den folgenden Fragen: Wie wird Armut in den dazu veröffentlichten Statistiken erhoben? Was sind zentrale Befunde der Armutsforschung? Und: Was hat Armut mit sozialer Ausgrenzung zu tun?
Armut wird in den Sozialwissenschaften unter verschiedenen Blickwinkeln und Fragestellungen thematisiert. Demzufolge unterscheiden sich sowohl die jeweiligen Armutsbegriffe als auch die methodischen Vorgehensweisen. Aber in einem Punkt stimmen sie alle überein: Sie gehen mit Blick auf entwickelte Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften alle davon aus, dass Armut nur relativ, und das heißt im Verhältnis zum Wohlstand einer gegebenen Gesellschaft angemessen verstanden werden kann.
In den Anfängen der Armutsforschung im England des späten 19. Jahrhunderts gab es durchaus noch Versuche, Armutsgrenzen absolut zu bestimmen – anhand der Kalorien zum Beispiel, die zur Ausführung einer einfachen Arbeitstätigkeit notwendig sind und der Preise der zur Kalorienzufuhr gebrauchten Lebensmittel, anhand der Kosten für Kleidung und Unterkunft, wie sie in Arbeiterhaushalten damals üblich waren. Diese Versuche mussten fehlgehen, da in all den herangezogenen Merkmalen bereits historisch und kulturell variable Bestimmungen steckten, die auf einen gesellschaftlichen Kontext verwiesen. Sie bildeten also gerade keinen absoluten Maßstab.
Wenn in Deutschland heute über Armut diskutiert wird, dann in erster Linie auf der empirischen Grundlage von zwei unterschiedlichen Armutsmaßen: der am Einkommen orientierten Armutsgefährdungsquote und der auf politischen Entscheidungen beruhenden Zahl der Empfänger von Leistungen des SGB II, populär oder besser: unpopulär geworden als »Hartz IV«.
Die Armutsgefährdungsquote stellt ein Maß dar, das mittlerweile in allen Ländern der EU verwendet wird: Es weist die Zahl der Personen aus, deren Nettoeinkommen unterhalb der Schwelle von 60% des mittleren Einkommens liegt, also des Medians, der Bevölkerung einer Region oder eines Landes. Diese Zahl ergibt sich aus dem Einkommen der Haushalte, in dem die Personen leben, einschließlich der verschiedenen Einkommensquellen von selbständiger oder abhängiger Erwerbsarbeit, aus Vermögen, Renten, Pensionen und laufenden Sozialtransfers, abzüglich direkter Steuern und Sozialbeiträge. Dieses Haushaltsnettoeinkommen wird nach der Zusammensetzung des Haushalts, also der Zahl und dem Alter der Haushaltsmitglieder, gewichtet. Jeder Person wird eine Zahl oder ein »Gewicht« zugeordnet (dem oder der ersten Erwachsenen im Haushalt das Gewicht 1, jeder weiteren erwachsenen Person und jedem Kind über 14 Jahre das Gewicht 0,5, jedem Kind unter 14 Jahren das Gewicht 0,3) und das gesamte Haushaltseinkommen durch die Summe der Personengewichte geteilt. Auf diesem Weg werden individuelle Einkommen ermittelt, die über unterschiedliche Haushaltskonstellationen hinweg vergleichbar sind. Der Entscheidung für oder gegen bestimmte Gewichtungsfaktoren haftet etwas Willkürliches an und sie ist deshalb umstritten, aber das soll uns hier nicht weiter beschäftigen.
Was besagt nun die Armutsrisikoquote? Sie gibt zunächst nur an, welcher Prozentsatz der Bevölkerung mit einem vergleichsweise geringen Einkommen auskommen muss. Sie bezieht sich somit auf eine Ressource, das Einkommen, sagt aber noch nichts über dessen Verwendung und den Lebensstandard und die Lebenszufriedenheit aus, die es ermöglicht. Dazu sind weitere Erhebungen und Korrelationen notwendig. Aber es steht zu erwarten, dass im Zusammenhang mit relativer Einkommensarmut auch das Risiko erheblicher Einschränkungen in der Lebensführung, verglichen mit nicht-armen Bevölkerungsgruppen, verbunden ist.
Die Armutsrisikoquote hat sich seit der Jahrtausendwende in Deutschland deutlich und mehr oder weniger stetig erhöht. Sie lag im Jahr 2019 bei 15,9%, die monetäre Armutsrisikogrenze für einen Alleinlebenden bei einem Jahreseinkommen von 14.109 €. Zugleich haben sich die Risiken, längerfristig in Armut zu geraten, verfestigt. Mehr als 10% der Gesamtbevölkerung haben in der Zehnjahresperiode zwischen 2005 und 2015 die überwiegende Zeit in Armut verbracht (Göbel/Grabka 2018, S. 104). Im gleichen Zeitraum waren 35% der Bevölkerung mindestens ein Jahr von Armut bedroht (ebenda).
Was aber bedeutet es, mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle auskommen zu müssen? Bereits die vorsichtige Rede von Armutsgefährdung zeigt an, dass die relative Einkommensarmut nicht zwangsläufig und in jedem Fall mit erheblichen Einbußen im Lebensstandard und der Lebenszufriedenheit einhergehen muss. Die materiellen und mentalen Auswirkungen der Einkommensbeschränkung variieren unter anderem mit der Lebensphase, in der sie eintritt, mit dem Ausmaß der Beschränkung und der Dauer, in der sie anhält. Gleichwohl gibt es deutliche statistische Zusammenhänge zwischen Armutsgefährdung, Konsumarmut und unzureichendem Lebensstandard, letzterer gemessen an der Verfügbarkeit von als notwendig erachteten Alltagsgütern. Etwa die Hälfte der in Westdeutschland von Armutsgefährdung Betroffenen wies 2013 auch einen unzureichenden Lebensstandard auf, in Ostdeutschland war es etwas mehr als die Hälfte (Andreß u.a. 2018, S. 221). Noch stärker war der Zusammenhang zwischen Armutsgefährdung und Konsumarmut ausgeprägt (ebenda, S. 220).
Einkommensarmut strahlt in ihrer Wirkungen aber noch in weitere Lebensbereiche hinein aus. Sie beeinflusst die Reichweite und Unterstützungskapazität der sozialen Beziehungen. Beide nehmen mit anhaltender Armut ab. Am stabilsten bleiben dabei noch die Beziehungen zur Familie und im engsten Freundeskreis. Darüber hinausgehende Kontakte, Engagement in Vereinen und Ehrenamt, gehen zurück. Zugleich zeigt sich eine Tendenz zur Homogenisierung der sozialen Beziehungskreise. Man trifft sich mehr und mehr unter Seinesgleichen, was wiederum bedeutet, dass gerade die lockeren, weiter reichenden Verbindungen verloren gehen, die aus der Armut heraushelfen könnten, etwa durch Vermittlung von Arbeitsmöglichkeiten (Böhnke/Link 2018, S. 254). Und schließlich wächst mit zunehmender Prekarität der Lebensumstände die Distanz zu politischem Engagement. Wer sich tagtäglich damit herumschlagen muss, mit knappen Mitteln den Alltag für sich und andere zu organisieren, der oder die wird sich kaum vorstellen, die Geschicke des Gemeinwesens beeinflussen zu können.
Wer ist arm oder armutsgefährdet
Besonders betroffen sind Erwerbslose, wobei an- und ungelernte Arbeitskräfte die höchsten Arbeitslosigkeitsrisiken tragen, Personen mit niedrigem Schulabschluss, Alleinerziehende, weil ihnen die Verbindung von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung in Deutschland noch immer besonders schwer gemacht wird. Gerade an der Zusammensetzung der Armutsbevölkerung zeigt sich, dass die Klassengesellschaft in Deutschland nicht überwunden ist. Das bedeutet nicht, dass ein hoher Schulabschluss oder ein Studium ausreicht, um in jedem Fall vor Armut zu schützen. Insbesondere beim Übergang vom Studium ins Berufsleben kann es zu Armutsperioden kommen, sie sind aber in aller Regel von kurzer Dauer und wiederholen sich im weiteren Berufsverlauf nicht.
»Hartz IV«
Ich komme damit zum zweiten in Deutschland zur Bestimmung der Armutsbevölkerung immer wieder herangezogenen Armutsmaß, der auf politischen Entscheidungen beruhenden Zahl der Empfänger von Leistungen des SGB II, besser bekannt als »Hartz IV«. Umstritten ist dabei bereits, ob es gerechtfertigt ist, von einem »Armutsmaß« überhaupt zu sprechen, beansprucht das SGB II doch, mit seinen Leistungen gerade Armut zu überwinden. Es gibt daran allerdings berechtigte Zweifel. Die Grundlage für die Bestimmung der Leistungssätze bildet ein Warenkorb, der entsprechend der Ausgaben von den 15% der Haushalte am unteren Ende der Einkommensverteilung zusammengestellt wird. Bereits diese Orientierung an den unteren 15% ist willkürlich (in früheren Berechnungen wurden die Ausgaben der unteren 20% der Haushalte zugrunde gelegt) und mehr als fragwürdig. Wie soll gewährleistet sein, dass in dieser Population nicht bereits Konsumarmut und unzureichender Lebensstandard verbreitet sind? Zu ihr gehören auch »Aufstocker« und verschämte Arme, die Leistungen, zu denen sie berechtigt sind, nicht in Anspruch nehmen. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung selbst an diesem bereits sehr eingeschränkten Warenkorb noch weitere Einschränkungen vor, ersetzt zum Beispiel – in erzieherischer Absicht – Alkohol durch Mineralwasser und spart dabei noch 6 € und ein paar Cent ein (DIE ZEIT, 30.07.2020, S. 22). Ebenso wie die Bedingungen und Sanktionsdrohungen, die mit der Vergabe der Leistungen verbunden sind, immer wieder auf Widerspruch stoßen, so wird auch die Angemessenheit der Leistungen zur Existenzsicherung in Zweifel gezogen und gelegentlich Gerichten zur Entscheidung vorgelegt.
Derzeit beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II, das schließt ein sowohl das Arbeitslosengeld II für Personen, die im Prinzip (wenn auch häufig nicht aktuell) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, als auch das Sozialgeld für Angehörige im Haushalt, die dem Arbeitsmarkt (noch) nicht zur Verfügung stehen können, in erster Linie Kinder. Nur ein Drittel der Empfänger*innen der Leistungen ist arbeitslos gemeldet, andere befinden sich in Ausbildung, sind temporär erwerbsunfähig oder erwerbstätig. Der Anteil der sogenannten »Aufstocker«, deren Lohn nicht ausreicht, um sie von der Armut zu befreien, ist beträchtlich: Er betrug im Jahr 2018 26%.
Es bleibt die Frage: Was hat Armut mit sozialer Ausgrenzung zu tun? Ich hatte zuvor, im Zusammenhang mit Armutsgefährdung, vom »unzureichenden Lebensstandard« gesprochen, der mit der Armutsgefährdung einhergehen kann, wenn die Armut andauert. Woran bemisst sich aber das »unzureichend«? Wer setzt dabei den Maßstab? Wesentliche Beiträge zu einer Antwort liefern Untersuchungen zur Armut als »relativer Deprivation«. Sie suchen herauszufinden, was sich Menschen, die von statistisch oder administrativ definierter Einkommensarmut betroffen sind, mit ihrem Einkommen tatsächlich leisten können und setzt dies ins Verhältnis zu dem, was in einer Gesellschaft als angemessener Lebensstandard gilt. Zu diesem Lebensstandard zählen sowohl Güter als auch Dienstleistungen, aber auch persönliche Entwicklungsmöglichkeiten (zum Beispiel Bildung, Gesundheit, Arbeitsbedingungen).
Der direkteste Weg zu einer Antwort besteht darin, eine repräsentative Auswahl der Bevölkerung mit wissenschaftlich ausgewiesenen Instrumenten zu befragen, welche Güter, Dienstleistungen und Lebensbedingungen unverzichtbar sind, welche als wünschenswert, aber nicht unbedingt notwendig erachtet werden können, und welche einen besonderen Luxus darstellen. Solche Erhebungen sind inhaltlich und technisch anspruchsvoll und zeitaufwendig. Deshalb werden gelegentlich, um ans gleiche Ziel zu gelangen, auch Kombinationen unterschiedlicher Vorgehensweisen eingesetzt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind jeweils aussagekräftiger als die mehr oder weniger willkürlichen Kriterien, die bei der politischen Festsetzung von Unterstützungsgrenzen und Leistungen verwendet werden (zum methodischen Vorgehen siehe Andreß u. a., 2018, S. 216-218). Untersuchungen dieser Art, die seit den 1970er Jahren in England, den USA, den Niederlanden und anderen europäischen Ländern, auch in Deutschland, durchgeführt wurden, erbrachten einen bemerkenswerten Befund. Über alle Klassen- und Einkommensgrenzen hinweg besteht in den jeweiligen Ländern eine weitgehende gesellschaftliche Übereinstimmung hinsichtlich dessen, was zu einem kulturell angemessenen Lebensstandard mindestens gehören muss.
Dieser Befund ist alles andere als selbstverständlich. Im 19. Jahrhundert wäre er sicherlich nicht, in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sehr wahrscheinlich nicht anzutreffen gewesen. Zu stark waren die Lebensweisen, Konsumorientierungen und Konsummöglichkeiten der verschiedenen gesellschaftlichen Klassen und Statusgruppen damals noch voneinander getrennt. Der Arbeiter und der Adelige, der Landbewohner und der Städter lebten in verschiedenen sozialen Welten. Dass es heute allgemein anerkannte Maßstäbe dafür gibt, was für gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbar erscheint, ist in einem hohen Maße eine Folge des Ausbaus der Sozialstaaten nach dem Zweiten Weltkrieg und des Prinzips der Universalität, das diesem Ausbau zugrunde lag. Moderne Sozialstaaten europäischer Prägung zeichnen sich zumindest dem Anspruch nach dadurch aus, dass sie allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen sollen, nicht allein den Bedürftigsten.
Da heute überall in den hoch entwickelten Industrieländern Mindeststandards für ein kulturell angemessenes Leben im allgemeinen Bewusstsein verankert sind, macht sich Armut, wenn sie anhält und mit erheblichen, unfreiwilligen Einschränkungen in der Lebensführung verbunden ist, nicht allein als Mangel, sondern auch und vor allem ausgrenzend bemerkbar. Denn diese Standards konfrontieren die Verarmten sowohl mit äußeren als auch verinnerlichten Erwartungen und Anforderungen an die eigene Lebensführung, denen sie nicht entsprechen können, wohl aber entsprechen müssten, um »dazuzugehören«. Die Erhebungen brachten aber auch zum Vorschein, dass die politisch-administrativ festgesetzten Armutsgrenzen in den einzelnen Ländern häufig nicht oder nur sehr beschränkt dem Rechnung tragen, was für gesellschaftliche Teilhabe tatsächlich notwendig ist.
Als in den 1970er Jahren die Armut wieder anstieg und die Arbeitslosigkeit zurückkehrte, schienen sie Phänomene am gesellschaftlichen Rand zu sein. Das gesellschaftliche »Innere« der Einkommens- und Beschäftigungsverhältnisse schien durch Tarifverträge und soziale Sicherungssysteme vor ihnen weitgehend geschützt zu sein. Diese Schutzwälle sind mittlerweile erheblich durchlöchert. Politische Entscheidungen spielten dabei eine wesentliche Rolle – innenpolitische Entscheidungen über die Steuern, über zulässige Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse, über die Höhe und die Voraussetzungen von Sozialleistungen im Alter und bei Arbeitslosigkeit, über die Privatisierung oder Teilprivatisierung von Gütern und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, nicht zu vergessen über die Art und Weise der deutsch-deutschen Vereinigung; europapolitische Entscheidungen über den Vorrang der Integration von Güter-, Dienstleistungs-, Arbeits- und Kapitalmärkten vor der sozialen Integration und einer gemeinsamen Wirtschafts-, Fiskal- und Sozialpolitik. Mehr und mehr zog sich die Politik aus der Übernahme einer gesellschaftlichen Verantwortung für die Verhinderung von Arbeitslosigkeit und Armut zurück und verlegte sich auf das »Fördern und Fordern« von Individuen, die am Arbeitsmarkt schlechte Karten haben und sich gleichwohl behaupten müssen. In der Realität überwiegt dabei das Fordern das Fördern bei weitem.
Seither driften die Lebensverhältnisse in Deutschland auseinander. Deutschland weist in Europa einen der größten Niedriglohnsektoren auf. Annähernd 40% der Bevölkerung sind, wie eine 2018 veröffentlichte Studie des Wissenschaftszentrums Berlin und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegte, über lange Zeit hinweg mit einer Prekarität ihrer Beschäftigungsverhältnisse oder in ihrem Haushalt oder in beidem zusammen konfrontiert. Dabei sind die Langzeitarbeitslosen noch gar nicht eingerechnet. In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre lässt sich zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Polarisierung der Einkommen erkennen – die Zahl der einkommensstarken Haushalte nimmt zu, ebenso die Zahl der Haushalte mit niedrigem Einkommen, während die Zahl der Haushalte in den mittleren Einkommenslagen langsam zurückgeht. Bei der Ungleichverteilung der Vermögen nimmt Deutschland innerhalb der EU mittlerweile den unrühmlichen Spitzenplatz ein.
Armut und soziale Ausgrenzung sind besonders krasse Symptome des Auseinanderdriftens, das die Gesellschaft insgesamt ergriffen hat. Sie sind enger denn je mit dem verbunden, was im gesellschaftlichen »Zentrum« geschieht. Dort entscheidet sich auch, ob und wie viele Menschen es gibt, die bereit sind, sich aus eigenem Interesse dem Auseinanderdriften zu widersetzen und damit zugleich und notwendigerweise die Überwindung von Armut und Arbeitslosigkeit ebenfalls zu ihrer Sache zu machen.
Alle Literaturhinweise mit Namen von Autorinnen und Autoren beziehen sich auf Beiträge in: Petra Böhnke, Jörg Dittmann, Jan Goebel (Hrsg.), Handbuch Armut, Opladen & Toronto 2018
Prof. Dr. Martin Kronauer forscht zur Armut und beschäftigt sich mit Inklusion, Exklusion und Ungleichheit.
(aus: Gesundheit braucht Politik. Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt: Soziale Ungleichheit und Gesundheit, Nr. 4, Dezember 2020)