GbP 4-2015 Winfried Beck

Missbrauch der Medizin nach 1945

Winfried Becks Anliegen ist es zu zeigen, dass der Missbrauch der Medizin nicht erst bei Folter und Mord beginnt, sondern dass es Grauzonen und fließende Übergänge gibt, wo die Grenzen der Verletzungen der Berufsordnungen und der Deklarationen des Weltärztebundes  eindeutig überschritten sind.

Ärztinnen und Ärzte haben im Vergleich zu anderen Berufen eine besondere Nähe zu den ihnen anvertrauten Menschen. Die Patientinnen und Patienten teilen ihnen im Vertrauen auf die ärztliche Schweigepflicht Intimstes an. Diese Konstellation bedeutet Macht über die Patienten und damit auch das Risiko des Machtmissbrauchs. Nicht nur durch Ärztinnen und Ärzte selbst sind Patienten gefährdet. Die Bedrohung kommt auch von staatlichen und anderen Institutionen, die zur Erreichung ihrer Ziele Ärztinnen und Ärzte zum Missbrauch ihrer Macht veranlassen.

Die bisher unbekannte Dimen­sion des historisch einmaligen industrialisierten und bürokratisch perfektionierten Mordens der Na­tionalsozialisten unter Mitwirkung der Ärzteschaft führte weltweit zu einem Umdenken. Die Nürnberger Ärzteprozesse 1946 waren Grundlage der Berufsordnungen für Ärzte in Deutschland sowie zahlreicher Deklarationen des Weltärztebundes.

Die für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland verbindliche Berufsordnung war eine der Lehren daraus: § 1 Abs. 2: »Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wieder herzustellen sowie Leiden zu lindern und sich für die Erhaltung der Umwelt als Grundlage der Gesundheit einzusetzen. Der Arzt übt seinen Beruf nach den Geboten der Menschlichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann.«

Internationale Gremien gehen noch weiter und verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung sogar unter Androhung von Gewalt. In der Deklaration des Weltärztebundes von Genf 1948 heißt es: »Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein ... Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht im Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.«

In der Deklaration des Weltärztebundes von Tokio von 1975: »Es ist die vornehmste Pflicht des Arztes, seinen Beruf im Dienste der Menschlichkeit auszuüben, die körperliche und geistige Gesundheit ohne Ansehen der Person zu erhalten und wiederherzustellen und die Leiden und das Leid der Patienten zu lindern, die höchste Achtung vor dem menschlichen Leben muss sogar unter Bedrohung aufrechterhalten werden. Ärztliches Wissen darf niemals gebraucht werden, wenn die Gesetze der Menschlichkeit dadurch verletzt würden.«

Die Ideologisierung des Gesundheitswesens war im Nationalsozialismus historisch gesehen einmalig und extrem. Im gleichgeschalteten totalitären NS-Staat stand nicht das Individuum im Zentrum des Gesundheitswesens sondern der so genannte Volkskörper. Um diesen gesund zu erhalten, mussten die kranken Teile herausgeschnitten werden, Individuen, die als Ballastexistenzen empfunden wurden, wie Krebszellen ausgerottet werden. Mit dieser Ideologie wurden auch die letzten Hemmungen gegen den Missbrauch der Medizin zum Schaden des Individuums beseitigt.

Heute spielt diese Ideologie – zumindest in Reinform – keine Rolle mehr, weder bei uns noch weltweit. Trotzdem kommt es zu Missbrauch der Medizin, wird die Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte nicht zum Wohle, sondern zum Schaden der Menschen eingesetzt: In allen Ländern mit Todesstrafe werden Ärztinnen und Ärzte bei der Vollstreckung beteiligt. Sie führen nicht nur die Injektion der Giftspritze durch, sondern untersuchen und behandeln die Verurteilten auch vor der Vollstreckung, stellen ggf. die Gesundheit soweit wieder her, dass eine Vollstreckung möglich ist. (Zynischerweise wurde im US-Bundstaat Illinois ein Gesetz verabschiedet, wonach Ärztinnen und Ärzte, die sich an Exekutionen von Strafgefangenen beteiligen, für die Dauer dieses Vorgangs von der eigenen Berufsordnung entbunden werden.)

Die Anwendung der Folter ist in vielen Staaten dieser Erde trotz Unterzeichnung der UN-Antifolterkonvention Alltag. Folter bedeutet regelmäßig auch Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten. Sie ermöglichen durch Herstellung eines ausreichenden Gesundheitszustandes die Anwendung von Foltermaßnahmen, bestimmen die Dauer bzw. die Wiederaufnahme der Folter mit, tragen dazu bei, Folterspuren zu verwischen und die Wiederaufnahme der Folter zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich bei der Vollstreckung von Strafen nach der Scharia, z.B. bei Amputationen oder dem Auspeitschen, indem sie den Zeitpunkt definieren, wann ohne Risiko des Todes des zu Bestrafenden die Auspeitschung fortgesetzt werden kann – wie gegenwärtig in Saudi-Arabien.
So leicht die Verurteilung dieser Personengruppe und dieser Taten fällt, umso komplizierter ist die Einordnung von Vorgängen im Bereich einer Grauzone: Ärztinnen und Ärzte führen zwangsweise Nasensonden bei verdächtigen Straßendealern zum Zwecke der Einbringung von Brechmitteln mit dem Ziel der Beweissicherung ein. Erst nach Todesfällen in Bremen, und nicht wegen Verletzung der Berufsordnung, wurde diese Praxis beendet.

Ärztinnen und Ärzte begleiten abzuschiebende Asylbewerber mit dem Auftrag, diese physisch und psychisch soweit ruhig zu stellen, dass eine Abschiebung problemlos gewährleistet ist. Das Risiko eines Erstickungstodes wird dabei – wie am Frankfurter Flughafen – nicht ausgeschlossen.
Ärztinnen und Ärzte versuchen durch Röntgenaufnahmen der Handwurzeln festzustellen, ob Asylbewerber das 16. Lebensjahr überschritten haben oder nicht, weil ab dem 16. Lebensjahr die Behandlung als Erwachsener und damit das Flughafenschnellverfahren angewendet werden kann.

Ärztinnen und Ärzte erstellen fehlerhafte Gutachten im staatlichen Auftrag zur Psychiatrisierung Unliebsamer wie in Bayern oder zur Zwangspensionierung besonders erfolgreicher Steuerfahnder wie in Hessen.

Auch wenn diese Beispiele in Ausmaß und Qualität bei weitem die Menschenrechtsverletzungen bei Folter und Todesstrafe nicht erreichen, so handelt es sich doch um eindeutige Verletzungen der Berufsordnungen und der Deklarationen des Weltärztebundes. In all diesen Fällen wird die körperliche Integrität gegen den Willen der Betroffenen verletzt. Offensichtlich ist der ärztliche Beruf an sich keine Garantie dafür, die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnis nur zum Wohle der anvertrauten Menschen einzusetzen. Wenn den Ärztinnen und Ärzte keine spezifische Bösartigkeit bei der Verletzung ethischer Grundregeln unterstellt werden kann, dann müssen andere Gründe gesucht werden. Was bringt Angehörige des ärztlichen Berufsstandes dazu, ihren beruflichen Auftrag zu verraten?

Die vorhandenen Studien zu dieser Problematik kommen zu folgendem übereinstimmenden Ergebnis:

An Folter beteiligte Ärztinnen und Ärzte sind keine außergewöhnlichen oder ausgesprochen bösartigen Menschen. Gemeinsam ist ihnen eine Diskriminierung bzw. Abwertung der gefolterten Opfergruppe, die als Gefahr für die eigene Person oder soziale Gruppe gesehen wird. Nach dem Prinzip »in einer gerechten Welt bekommt jeder was er verdient«, werden die Opfer zu Schuldigen gemacht, ihnen die Verantwortung für die Folter selbst zugeschoben. Es herrscht eine primäre bzw. vorauseilende Beflissenheit gegenüber einer tendenziell repressiven Macht. Seltener spielen potentielle Vergünstigungen eine Rolle.

Ebenso häufig wie die Identifikation mit der Sache der Folterer ist eine Bürokratisierung der Rolle der Ärztinnen und Ärzte in dem Sinne, dass »nur« Handlungen ausgeführt werden und die Folgen bzw. Hintergründe, die Ärztinnen und Ärzte nicht zu interessieren haben. Angst vor möglichen Folgen einer Weigerung spielt hingegen nur eine untergeordnete Rolle und ist auch in der Regel unbegründet. Selbst aus der NS-Zeit sind nur wenige Hinweise dafür bekannt geworden, dass sich weigernde Ärztinnen und Ärzte mit Sanktionen belegt wurden.

Wenn es zutrifft, dass Ärztinnen und Ärzte nicht über Nacht zu Folterern werden, sondern dass sich dieser Prozess schleichend vollzieht und auch der Zeitpunkt, von dem es kein Zurück mehr gibt, subjektiv unbemerkt und für Außenstehende nur schwer bestimmbar ist, kommt es unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Persönlichkeitsmerkmale der Ärztinnen und Ärzte darauf an, Anfänge bzw. die Grauzone vor der Verletzung ärztlicher ethischer Regeln klar zu definieren.

Die Geschichte zeigt, dass es immer Ärztinnen und Ärzte ohne Gewissen gab, die sich bereitwillig instrumentalisieren ließen. Der Unterricht in Ethik der Medizin oder ganz allgemein der Heilkunde im hippokratischen Sinne bietet offensichtlich keine Gewähr dafür, dass die ärztliche Qualifikation nicht zu verbrecherischen Zwecken eingesetzt wird. Wenn Ärztinnen und Ärzte immer und überall folgende Grundregeln beachten, könnte dem Missbrauch der Heilkunde vorgebeugt werden:

  • Keine Handlung gegen den geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patientinnen und Patienten
  • Vollständige Transparenz ärztlicher Handlung. Jede und Jeder im privaten und beruflichen Umfeld der Ärztinnen und Ärzte darf und soll Kenntnis erlangen können davon, wie und mit welchen Methoden die Ärztinnen und Ärzte handeln
  • Anweisungen oder Vorgaben vorgesetzter Stellen oder auch staatlicher Institutionen sind immer und grundsätzlich dahin gehend zu hinterfragen, ob die zuvor genannten Kriterien gefördert oder behindert werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Ärztinnen und Ärzte sich kritisch mit gesundheits- und allgemeinpolitischen Entwicklungen auseinander setzten. Schließlich sollten Ärztinnen und Ärzte immer die Frage im Hinterkopf haben, ob die Maximen ihres Handelns übereinstimmen mit dem moralischen (oder ethischen) Sollen.

Winfried Beck ist Orthopäde, war erster Vorsitzender des vdää und lebt in Offenbach.

(aus: Gesundheit braucht Politik, Zeitschrift für eine soziale Medizin, Schwerpunkt: Medizin im Nationalsozialismus, 4/2015)


Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
Gesundheit braucht Politik wird vom ärztlichen Berufsverband vdää herausgegeben, der sich als Alternative zu standespolitisch wirkenden Ärzteverbänden versteht.

zur Webseite

Finde uns auf